Ende Mai wurde die Leiche gefunden, einige Tage darauf durchsuchte die Polizei das Areal am Goldbachsee nach weiteren Spuren. Foto: SDMG/Dettenmeyer

Im Mordprozess vor dem Landgericht Stuttgart haben Polizeibeamte berichtet, wie sie auf die Spur des Angeklagten gekommen sind.

Auch am zweiten Tag im Sindelfinger Mordprozess hat sich der Angeklagte nicht zum Tatvorwurf geäußert. Stattdessen berichteten mehrere Spezialisten der Kriminalpolizei, welche Ermittlungsschritte sie in diesem Fall unternommen hatten.

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 46-jährigen Angeklagten vor, eine 38 Jahre alte ehemalige Bekannte am 23. Februar vergangenen Jahres im Wald in der Nähe des Sindelfinger Mönchbrunnens heimtückisch ermordet zu haben und die Leiche in einem 46 Zentimeter breiten und 50 Zentimeter hohen Amphibiendurchlass versteckt zu haben. Er habe die Frau auf ihrem Heimweg von der Arbeit im Restaurant der Sindelfinger Schützengilde abgepasst, sie von ihrem E-Scooter gezogen und durch Gewalt gegen den Hals getötet. Ihre Leiche wurde erst drei Monate später von Waldarbeitern gefunden.

Mordfall in Sindelfingen: Kriminalpolizei analysiert Handydaten

Ins Visier der Ermittler geriet der Angeklagte offenbar durch die Auswertung von Verbindungs- und Funkzellendaten. Eine 42-jährige Datenanalystin der Kriminalpolizei erklärte, im Januar und Februar vergangenen Jahres habe es 28 Telefonate beziehungsweise Anrufversuche zwischen dem 46-Jährigen und der Frau gegeben.

Der Fall wird am Landgericht in Stuttgart verhandelt. Foto: Imago/Arnulf Hettrich

GPS-Daten würden zeigen, dass das Handy des Angeklagten am Abend und in der Nacht des 23. Februar in der Nähe des Tatorts sowie in der Nähe der Wohnung der Frau in Böblingen eingeloggt gewesen war. Auch vier beziehungsweise drei Tage zuvor sei das Handy am Tatort und in Böblingen geortet worden. Dazwischen sei es in der Nähe von Singen am Bodensee gewesen, wo der Angeklagte gewohnt habe.

Mordfall in Sindelfingen war zunächst ein Vermisstenfall

Ein 57-jähriger Mitarbeiter der Kriminalpolizeidirektion Böblingen, zu dessen Aufgabenbereich unter anderem die Vermisstenstelle gehört, erzählte, dass die Suche nach der Frau zunächst als Vermisstenfall geführt worden sei. Aus den Akten habe sich ergeben, dass die 38-Jährige in die Mongolei gereist sein solle, um ihren Sohn nach Deutschland zu holen. Sie sei mit einem gefälschten Reisepass unterwegs. Es habe eine Anfrage an die mongolische Botschaft gegeben. Am 26. Februar und nochmals am 6. März sei die Frau als vermisst gemeldet worden.

Er habe sich dann mit der Tochter in Verbindung gesetzt, die ihm erzählt habe, dass die Frau ihre Goldkette in der Wohnung gelassen habe, die sie sonst immer trage, wenn sie unterwegs sei. Sie habe zudem berichtet, dass die Mutter zwar „immer wieder mal nicht da“ gewesen sei, sich dann aber stets gemeldet habe.

Leiche der Vermissten war bereits stark verwest

„Mir kam das alles ein bisschen komisch vor“, führte der Beamte weiter aus, der sich dann Mitte Mai an die Stuttgarter Staatsanwaltschaft wandte und den Einsatz einer Ermittlungsgruppe anregte. „Es wurde dann ein Ermittlungsverfahren wegen eines Tötungsdelikts eingeleitet, wenige Tage später wurde die Leiche der Frau gefunden“, sagte der Kriminalbeamte.

Wie schwierig die Arbeit für die Kriminaltechnik war, schilderte der 51-jährige Hauptsachbearbeiter. Die Leiche sei schon in fortgeschrittenem Verwesungszustand gewesen, bekleidet sei sie nur mit Socken, einem BH und Handschuhen gewesen. Man habe rund um den Amphibiendurchlass mehrere Abstriche mit Wattestäbchen gemacht, jedoch nirgends Fremd-DNA gefunden. In dem Waldstück seien mehrere Kleidungsstücke gefunden worden, die jedoch nicht der Frau zugeordnet werden konnten. Eine Tätowierung an der Hand sei ein erstes Indiz dafür gewesen, dass es sich bei der Leiche um die 38-Jährige handle.

Laternen im Waldstück am Sindelfinger Mönchbrunnens waren defekt

Im unmittelbar angrenzenden Regenrückhaltebecken fanden Taucher den E-Scooter der Frau und die Abdeckung einer so genannten Revisionsklappe einer Laterne. „Es hat sich dann herausgestellt, dass nicht nur die Laterne zehn Meter neben dem Tatort, sondern gleich eine ganze Reihe von Laternen in dem Waldstück nicht funktioniert hatte. Es gab deswegen sogar Beschwerden beim Landratsamt“, berichtete der Kriminaltechniker. Er habe dann mit einer Kollegin die Szenerie in einer Juninacht ohne Laternenlicht nachgestellt. „Dank des Lichts am E-Scooter konnte man sehen, wann die Frau am Schützenhaus losgefahren ist. Sie selbst konnte den Täter erst unmittelbar beim Vorbeifahren am Tatort in der Dunkelheit bemerken“, erläuterte er.

Eine Rechtsmedizinerin erklärte, dass sich die genaue Todesursache nicht mehr klären ließe. Verletzungen am Zungenbein und am Kehlkopf wiesen darauf hin, dass es „eine Gewalteinwirkung gegen den Hals“ gegeben habe. Dies könne durch Würgen oder Erdrosseln passiert sein. Eine andere konkurrierende Todesursache sei nicht zu finden gewesen. „In diesem Fall wurde sehr viel gemacht, und vieles hat nicht zu Ergebnissen geführt“, stellte die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti fest.

Fortgesetzt wird der Prozess am 2. März, das Urteil soll nach fünf weiteren Verhandlungstagen am 20. März verkündet werden.