Der fatale Unfall an der Rosensteinstraße beschäftigt im September das Gericht. Foto: 7aktuell/

Mit Spannung wird ein Verfahren erwartet, bei dem geklärt werden soll, ob ein Raserunfall als Mord gewertet wird. Das Gericht hat den Prozessbeginn nun auf den 11. September festgelegt.

Stuttgart - Der 20-jährige Jaguarfahrer, der im März einen Unfall mit zwei Toten verursacht haben soll, muss sich im Herbst vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten. Der Prozess beginnt am 11. September, das hat das Gericht nun bekannt gegeben. Die Staatsanwaltschaft hat Mordanklage gegen den Mann erhoben. Dessen Verteidiger sehen diesen harten Vorwurf als unbegründet an. Das Gericht hat für den ersten Mordprozess wegen eines Raserunfalls in Baden-Württemberg zunächst Termine bis in den November hinein festgelegt.

Gutachter: Gaspedal war bis zum Anschlag durchgetreten

Der junge Mann hatte Anfang März einen 550 PS starken Jaguar gemietet. Damit hatte er am Nordbahnhof heftig Gas gegeben. Mit mehr als 160 Stundenkilometern soll er die Rosensteinstraße entlang gerast sein, als es zu dem tödlichen Unfall kam. Wegen eines laut Gutachter korrekt abbiegenden Autos musste er ausweichen, verlor dabei die Kontrolle über den Wagen und krachte in einen Kleinwagen. Darin saß ein junges Paar, das soeben seinen Dienst im nahe gelegenen Kino beendet hatte und auf dem Heimweg war. Die Frau und der Mann waren sofort tot.

Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass der Fahrer mit der übermäßig hohen Geschwindigkeit billigend in Kauf genommen habe, dass ein Unfall mit schwerwiegenden Folgen passieren könnte. Das Gaspedal hatte er laut einem von der Ermittlungsbehörde eingeschalteten Gutachters bis zum Anschlag durchgedrückt – moderne Autos zeichnen solche Details mit dem Bordcomputer auf.

Der Verteidiger des 20-jährigen Mannes hat auf Anfrage unserer Zeitung angekündigt, sich gegen den Mordvorwurf wehren zu wollen.