Im Fall der verschwundenen Vietnamesin aus Karlsruhe hat der BGH das Urteil gegen den Ehemann bestätigt. (Symbolfoto) Foto: dpa

In dem spektakulären Mordfall, in dem die Leiche einer vermissten Vietnamesin aus Karlsruhe nie gefunden wurde, hat nun der BGH einen Schlussstrich gezogen.

Karlsruhe - Das Urteil im Karlsruher Mordfall ohne Leiche ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die neunjährige Haft wegen Totschlags gegen den Ehemann einer verschwundenen 34-Jährigen. Seine Revision wurde als unbegründet verworfen (Az. 1 StR 488/16), wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte. Die aus Vietnam stammende Mutter von zwei Kindern war im Juli 2014 von ihrem Mann als vermisst gemeldet worden. Zahlreiche Indizien hatten von Anfang an dafür gesprochen, dass er sie getötet hatte. Ihre Leiche wurde allerdings nie gefunden.

Ehe zerrüttet – Frau hatte Liebhaber

Die Begründung des BGH-Beschlusses liegt noch nicht vor. Der Mann war im Mai vergangenen Jahres verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe hatte es nach 19 Prozesstagen mit 80 Zeugen als erwiesen angesehen, dass der damals 45-Jährige seine Frau in der gemeinsamen Wohnung umgebracht hatte: Es gebe zwar keine Beweisstücke, aber auch keine alternativen Erklärungen für das Verschwinden der Frau. Ein Nachbar hatte gesehen, wie der Angeklagte in der Nacht einen großen schweren Koffer aus der Wohnung zu seinem Auto geschafft hatte. Darin befand sich nach Überzeugung des Gerichts die Leiche. Der Mann soll seine Frau nach einem Streit getötet haben.

Die Ehe der beiden war nach Feststellung des Gerichts schon länger zerrüttet gewesen, das Opfer habe sich regelmäßig mit Liebhabern getroffen und die Scheidung geplant. Der ebenfalls aus Vietnam stammende Mann war bereits 2007 wegen schwerer Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er seiner Frau einen Stuhl auf den Kopf geschlagen hatte. Der 45-Jährige habe seiner Frau, die ein Nagelstudio betrieb, nachspioniert. Sie war am 23. Juli 2014 zuletzt gesehen worden. Ein freiwilliges Verschwinden schloss das Gericht aus, weil noch Schlüssel, Geldbeutel und Reisepass in der Wohnung waren.