Spurensuche am Tatort Pragfriedhof: Jetzt liegt der Angeklagte nach einem Suizidversuch in einer Klinik Foto: Lichtgut/Volker Hoschek

Der Mann, gegen den wegen des gewaltsamen Todes einer 21-Jährigen vor dem Stuttgarter Landgericht verhandelt wird, hat versucht, sich in seiner Zelle umzubringen. Er liegt auf der Intensivstation, der Prozess geht weiter.

Stuttgart - Am Dienstag um 19.50 Uhr haben Justizbeamte den 30 Jahre alten Stephane V. leblos in seiner Zelle gefunden. Der Mann, der die 21-jährige Lena W. Anfang September 2015 auf dem Pragfriedhof im Stuttgarter Norden zu Tode geprügelt haben soll, hatte am Abend vor dem zweiten Prozesstag Tabletten eines bislang unbekannten Wirkstoffs genommen. Er wurde sofort in ein Stuttgarter Krankenhaus gebracht.

Dort soll er den Ärzten noch mitgeteilt haben, er habe zwölf Tabletten eingenommen. Er liegt auf der Intensivstation. Wann er wieder verhandlungsfähig sein wird, ist völlig unklar.

Auf dem Tisch in seiner Zelle haben die Beamten einen Brief an seinen Verteidiger Jerome Bauer gefunden. „Ich kann nicht mehr“, schreibt Stephane V. Die Richter seien schon jetzt sicher, dass er Lena W. getötet habe. Er könne damit nicht umgehen, er sehe keinen Ausweg. „Ich habe die Tat nicht begangen“, so der Koch und Teilzeitmusiker weiter. Er sei unschuldig und er werde nichts zugeben, was er nicht getan habe. Aber er habe keine Chance – schließlich sei er ein wegen Brandstiftung und Betrugs vorbestrafter Krimineller. „Keiner kann sich vorstellen, wie das ist“, so Stephane V. in dem Brief, den Wolfgang Hahn, Vorsitzender Richter der 9. Strafkammer, am Mittwoch vorliest.

Richter sagen, es wird weiterverhandelt

Der Verteidiger will eine Prozessvertagung. Die Richter entscheiden, dass weiterverhandelt wird. Schließlich habe sich der Angeklagte „schuldhaft in einen Zustand der Verhandlungsunfähigkeit“ gebracht. Daraufhin stellt der Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Er sei dem Angeklagten gegenüber voreingenommen. Eine ordnungsgemäße Verteidigung sei in Abwesenheit von Stephane V. nicht möglich. Doch es bleibt dabei: Es wird weiterverhandelt, der inzwischen zweite Ablehnungsantrag wird wie der erste von einer anderen Kammer beschieden.

Stephane V. hat in seinen Vernehmungen stets beteuert, unschuldig zu sein. Lena W. hatte eine Zeit lang bei dem Mann gewohnt – bis in dem Haus in Zuffenhausen ein Feuer ausbrach. Da der 30-Jährige in der Vergangenheit schon mehrmals Feuer gelegt hatte, geriet er in Verdacht. Offenbar ist dieser Verdacht noch nicht ausgeräumt.

Verdacht der Brandstiftung noch nicht ausgeräumt

In dem Prozess soll der Brand laut Staatsanwalt noch thematisiert werden. In dem Abschiedsbrief hat Stephane V. geschrieben, Lena W. sei, was die Brandstiftung betrifft, seine „einzige Zeugin“. Früher hatte er zudem gesagt, er habe keinen Grund gehabt, die 21-Jährige zu töten. Tatsächlich ist bis dato kein Motiv für die grausige Bluttat bekannt.

Am Mittwoch hat die Mutter des Angeklagten ausgesagt. Ihr Sohn sei ein „sehr guter Mensch, kein Schläger“. Er sei am Tatabend des 9. September 2015 um 22.30 Uhr von seiner Arbeit als Koch nach Hause gekommen. Sie habe ihm die Tür geöffnet. Danach sei ihr Sohn nicht mehr weggegangen. Er habe sich mit einem Mädchen treffen wollen, was aber nicht geklappt hätte. Das kann so nicht stimmen. Denn Stephane V. hat zugegeben, Lena W. am Tatabend gegen 22.30 Uhr getroffen zu haben, um eine Wohnung zu besichtigen. Sie sei dann angerufen worden und habe gesagt, sie wolle jemanden auf dem Pragfriedhof treffen. Es gebe Stress. Auf dem Friedhof habe er seine Bekannte das letzte Mal gesehen, so der Angeklagte. Er sei unschuldig. Der Prozess wird fortgesetzt.