Alarm im Daimler-Werk: Vergangenen Mai starben dort zwei Männer bei einer Schießerei. Foto: SDMG

Das Urteil gegen einen Mann, der auf dem Daimler-Werksgelände zwei Kollegen erschoss, ist rechtskräftig. Es bleibt bei der Entscheidung des Landgerichts. Diese hat für ihn eine besonders weitreichende Konsequenz.

Die Bemühungen des Anwalts haben im Fall eines verurteilten Mannes, der zwei Kollegen erschossen hatte, nicht zum Erfolg geführt. Er hatte für seinen Mandanten Revision beantragt – in der Hoffnung, dass das Verfahren neu aufgerollt werden müsste. Nun steht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe fest: Die Revision wurde verworfen. Der 1. Strafsenat des BGH habe keine Rechtsfehler gefunden, die sich nachteilig für den Verurteilten ausgewirkt hätten, als er das Urteil prüfte, teilt der BGH am Montag mit.

 

Das Urteil wird rund sieben Monate nach der Tat gesprochen

Das Urteil war kurz vor Weihnachten 2023 ergangen, gut sieben Monate nach der Tat: Am 11. Mai 2023 hatte der damals 53 Jahre alte Mann auf dem Werksgelände seine beiden Teamleiter erschossen. Er war dort als Staplerfahrer eingesetzt. Alle drei, die zwei Opfer und der Täter, arbeiteten für die selbe Logistikfirma. Der Mann hatte eine Pistole gezückt und aus nächster Nähe – etwa 60 Zentimeter bis 1,20 Meter – acht Schüsse auf die Oberkörper der Kollegen abgegeben. Das Gericht erkannte darin einen „absoluten Vernichtungswillen“. Der zur Tatzeit 53-jährige Staplerfahrer hatte ausgesagt, er habe sich gemobbt und gedemütigt gefühlt. Das Gericht konnte das aufgrund der Zeugenaussagen nicht nachvollziehen. Ein Mann war damals gleich nach der Tat seinen schweren Verletzungen erlegen, noch auf dem Werksgelände. Der zweite starb wenig später in einem Krankenhaus.

Das Gericht stellt die besondere Schwere der Schuld fest

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes aus Heimtücke in zwei Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt sowie die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Eine Haftentlassung nach 15 Jahren, die bei diesem Strafmaß üblich ist, ist damit rechtlich zwar möglich, aber in der Praxis so gut wie ausgeschlossen. Das Verfahren ist mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs rechtskräftig abgeschlossen.