Die 15-Jährige Mia wurde am 27. Dezember in Kandel umgebracht, der Prozess fand am Landgericht Landau statt. Nun wurde ihr Mörder tot in seiner Zelle aufgefunden. Foto: dpa/Uwe Anspach

Der rechtskräftig verurteilte Mörder der 15-jährigen Mia hat sich erhängt. Das ergab eine Obduktion des Leichnams. Die Befunde sprächen für einen Suizid.

Ludwigshafen - Der rechtskräftig verurteilte Mörder der 15-jährigen Mia aus dem rheinland-pfälzischen Kandel hat sich erhängt. Todesursache sei ein „zentrales Regulationsversagen“ gewesen, teilten die Polizei Ludwigshafen und die Staatsanwaltschaft Frankenthal am Freitag nach der Obduktion der Leiche mit. Die Befunde sprächen für einen Suizid. Es gebe keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung Dritter.

Die Rechtsmedizin werde noch ein toxikologisches Zusatzgutachten erstellen, hieß es. Die Ermittlungen und die Zeugenvernehmungen dauerten noch an. Zudem müsse ein Schriftstück ausgewertet werden. Am Montag war Abdul D. tot in seiner Zelle in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt gefunden worden.

Acht Jahre Haft für Flüchtling nach Messerattacke

Der mutmaßlich aus Afghanistan stammende Flüchtling war im September vergangenen Jahres wegen Mordes zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte Mia nach Auffassung des Landgerichts Landau am 27. Dezember 2017 in einem Drogeriemarkt in Kandel mit einem Messer attackiert.

Die 15-Jährige starb an einem Stich ins Herz. Die Staatsanwaltschaft ging in ihrer Anklage davon aus, dass Eifersucht das Motiv für die Tat war. Die Schülerin soll sich wenige Wochen zuvor von dem Angeklagten getrennt haben.

Umstritten war in dem Prozess das genaue Alter des Angeklagten. Frühere Angaben des Verdächtigen, bei der Tat erst 15 Jahre alt gewesen zu sein, galten zwar schon vor Prozessbeginn als widerlegt. Für das Gericht war aber nicht zweifelsfrei erwiesen, dass er älter als 18 Jahre ist.

Deshalb wurde vor einer Jugendkammer unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft zunächst Revision ein, nahm sie aber wieder zurück. Die Verteidigung verzichtete auf Rechtsmittel.