Der ungelöste Mord an der Bankiersfrau Maria Bögerl beschäftigt nun auch die Verfassungsrichter. Foto: dpa

Der ungelöste Mord an der Bankiersfrau Maria Bögerl beschäftigt nun auch die Verfassungsrichter. Der Freund der Bögerl-Tochter hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt.    

Karlsruhe - Der ungelöste Mordfall der Maria Bögerl beschäftigt jetzt auch das Bundesverfassungsgericht: Der Freund der Bögerl-Tochter hat nach Angaben seines Anwalts Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt. Demzufolge wehrt er sich gegen die monatelange Erfassung seiner Internetkommunikation. Die Behörden hätten systematisch alle Klicks im Internet erfasst und ausgewertet, sagte der Stuttgarter Anwalt des Klägers, Andreas Baier. Darunter seien auch Internetrecherchen in Suchmaschinen nach einem Arzt oder Anwalt gewesen. Das verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

Baier bestätigte damit einen entsprechenden Bericht des „Stern“ (Donnerstag). Die Frau des damaligen Heidenheimer Sparkassenchefs Thomas Bögerl war im Jahr 2010 entführt und später ermordet worden. Zeitweise waren laut „Stern“ auch der Sohn von Maria Bögerl sowie der Freund ihrer Tochter ins Visier der Ermittler geraten. Thomas Bögerl nahm sich das Leben.

Zuvor hatte das Landgericht Ellwangen überwachte Telefonate des Klägers mit seinen Anwälten für rechtswidrig erklärt. Die Internetüberwachung hatte das Gericht den Angaben Baiers zufolge jedoch gebilligt. Das Verfassungsgericht bestätigte den Eingang der Verfassungsbeschwerde.