Der Angeklagte will sich auch in der Neuauflage des Prozesses äußern. Foto: SDMG/Krytzner

Wegen eines Formfehlers muss der Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Mutter aus dem Rems-Murr-Kreis neu aufgerollt werden. Welche Fragen das Landgericht Stuttgart ab Mittwoch klären muss:

Backnang/Stuttgart - Der Prozess um den gewaltsamen Tod einer jungen Mutter aus Backnang geht am Mittwoch in seine zweite Runde. Dass die damals 22 Jahre alte Katharina K. im November 2017 von ihrem Ex-Freund Daniel E. erwürgt wurde, steht zwar fest. „Dass er Katharina getötet hat, ist auch nach dem Beschluss des BGH unstrittig“, räumt sein Rechtsanwalt Thomas Raich ein. „Es geht jetzt um das Motiv – und die Frage, ob es Mord oder Totschlag war.“

Urteil wurde wegen eines Formfehlers teilweise aufgehoben

Im Dezember hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil (lebenslang wegen Mordes, ohne anschließende Sicherungsverwahrung) teilweise aufgehoben. Der Grund dafür war ein Formfehler des Stuttgarter Gerichts: Die Kammer war in ihrer Urteilsbegründung von der Anklageschrift abgewichen. Sie ging davon aus, dass Daniel E. durch den Tod seiner Ex-Freundin nicht nur das gemeinsame Sorgerecht für das Kind erhalten wollte, sondern durch dieses Sorgerecht zudem einer ihm drohenden Haftstrafe wegen Betrugs entgehen wollte. Der BGH monierte, dass das Stuttgarter Gericht vor dem Urteil einen förmlichen Hinweis hätte erteilen müssen, dass es dieses Motiv für möglich hält. Denn nur auf diese Weise hätte sich die Verteidigung gegen diesen Vorwurf rüsten können.

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Daniel E. wird diesmal von gleich zwei Anwälten vertreten. Thomas Raich rechnet damit, dass die bislang eingeplanten sieben Prozesstage ausreichen werden, um zu einem Urteil zu kommen. Schon zum Prozess-Neuauftakt am Mittwoch sind mehrere Zeugen geladen. Polizisten der Spurensicherung, Streifenbeamte oder der Finder der Leiche werden aber nicht mehr darunter sein. Einige Erkenntnisse dürfte sich das Gericht dagegen von der Aussage von E.s bester Freundin erhoffen – die junge Frau war bei ihrer tränenreichen Aussage beim ersten Prozess unter den Verdacht der Mittäterschaft geraten. Ihr wurde nichts nachgewiesen, auch jetzt ist sie wieder als Zeugin geladen.

Mord in Backnang: Angeklagter will sich äußern

Der zur Tatzeit 25 Jahre alte Daniel E. wird vor Gericht eine Erklärung abgeben – deren Inhalt verrät Raich nicht. Gegen Ende des ersten Prozesses hatte E. eine 65-seitige Erklärung verlesen, die der Vorsitzende Richter hinterher ein „Manifest der Verschlagenheit und Niedertracht“ nannte. E. hatte alles geleugnet und behauptet, seine Ex-Freundin sei an jenem Abend zu einem Rendezvous mit einem Unbekannten aufgebrochen. Dass der Angeklagte nun bei dieser Version bleibt, ist unwahrscheinlich.

Für die Hinterbliebenen des Opfers dürfte der zweite Prozess eine erneute große Belastung darstellen. Die Geschwister und der Vater treten wieder als Nebenkläger auf.