Der Mordprozess gegen Daniel E. geht in die zweite Runde – unter den üblichen Corona-Vorkehrungen. Foto: Gottfried Stoppel

Bei der Wiederaufnahme des Prozesses um den gewaltsamen Tod von Katharina K. hat der Angeklagte vor dem Landgericht Stuttgart erstmals zugegeben, seine Ex-Freundin erwürgt zu haben. Was noch in seiner Erklärung stand:

Backnang/Stuttgart - In der Neuauflage des Prozesses um den gewaltsamen Tod von Katharina K., einer jungen Mutter aus Backnang (Rems-Murr-Kreis), hat der Angeklagte zum ersten Mal zugegeben, seine Ex-Freundin erwürgt zu haben. In einer Stellungnahme, die einer seiner beiden Anwälte vorlas, gab Daniel E. an, es sei an jenem 8. November 2017 in einer Wohnung in Backnang zu einem Streit gekommen. „Dann habe ich die Beherrschung verloren und nur noch rot gesehen. Ich erinnere mich, wie ich sie stark gewürgt habe“, sagte E. Die junge Frau starb vor dem Sofa liegend, während ihre beiden Kinder in Nebenzimmern schliefen. Beim ersten Prozess hatte E. noch behauptet, nichts mit dem Tod seiner Exfreundin zu tun zu haben.

Die Anklage geht davon aus, dass er seine damals 22 Jahre alte Ex-Freundin erwürgt hat, weil diese herausgefunden hatte, dass er sich durch Unterschlagung und Fälschung das gemeinsame Sorgerecht für den damals 10 Monate alten Sohn ergaunert hatte. Dieses Sorgerecht habe E. unter anderem erlangen wollen, um einer bevorstehenden Haftstrafe wegen Betrugs entgehen – oder zumindest bessere Haftbedingungen zu erreichen. Da K. dem gemeinsamen Sorgerecht nicht zustimmen wollte, habe sie sterben müssen, so die Anklageschrift.

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All das, ließ nun E. wissen, habe als Motiv aber keine Rolle gespielt. „Es war mir klar, dass ich keine Chance mehr auf das gemeinsame Sorgerecht hatte“, hieß es in der Erklärung. Stattdessen sei es zum Streit gekommen, nachdem er seiner Ex-Freundin seinen Drogenkonsum gebeichtet habe. Er habe sich dafür entschuldigen wollen, dass er „ein Doppelleben geführt“ habe und ihn ein Aknemittel, aber auch Kokain und Aufputschmittel aggressiv gemacht hätten. Das habe K. aber „nicht verstanden“.

Ob die Einlassung auch ein Versuch ist, die eigene Schuldfähigkeit in Zweifel zu ziehen, ist unklar: E. will sich ansonsten nicht weiter äußern. Nicht zu seiner Person, nicht zur Tat und auch nicht gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen.

Um so wichtiger werden daher die Aussagen von Angehörigen sein, die sowohl Opfer als auch Täter kannten. Beim Auftakt am Mittwoch sagten die Mutter und die ältere Schwester von Katharina aus.

Mord oder Totschlag? Das ist nun die Frage

Im Dezember 2018 war der heute 26-Jährige E. vom Landgericht Stuttgart wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte damals auch eine besondere Schwere der Schuld fest. Der Bundesgerichtshof hatte das Stuttgarter Urteil jedoch wegen eines Formfehlers in Teilen aufgehoben: In der Urteilsbegründung hatten die Richter aus anderen Gründen auf niedrige Beweggründe geschlossen als in der Anklageschrift vermerkt. Darauf, dass das Gericht dies zu tun gedachte, hätte es vorher einen formalen Hinweis erteilen müssen.

Die Vorsitzende Richterin der ersten Strafkammer, die den Prozess nun teilweise neu verhandeln muss, erteilte diesen Hinweis gleich zu Beginn des Prozesses – damit ist zumindest dieser Verfahrensfehler ausgeschlossen. Das Gericht muss nun zwar nicht mehr klären, ob E. seine Ex-Freundin getötet hat – strittig sind nun nur noch die Motive und die Frage, ob es sich um Mord oder Totschlag gehandelt hat.