Die Staatsanwaltschaft fordert im Fall der ermordeten Joggerin in Endingen lebenslange Haft für den Täter. Foto: dpa

Die Staatsanwaltschaft fordert im Mordfall der Joggerin in Endingen, die Anfang November vergewaltigt und getötet wurde, lebenslange Haft für den Angeklagten. Das Urteil wird für den 22. Dezember erwartet.

Freiburg - Im Prozess um den Sexualmord an einer Joggerin in Endingen bei Freiburg haben Staatsanwaltschaft und Nebenkläger eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Die Verteidigung plädierte am Donnerstag hingegen auf Totschlag - allerdings ohne ein Strafmaß zu nennen. Das Motiv des Angeklagten sei unklar, betonte sie.

Der 40 Jahre alte Lastwagenfahrer aus Rumänien soll die Frau Anfang November vergangenen Jahres in einem Wald in den Weinbergen vergewaltigt und getötet haben. Der dreifache Vater hatte die Tat zum Prozessauftakt gestanden.

Urteil am 22. Dezember erwartet

Die Eltern der Ermordeten und der Ehemann treten im Prozess als Nebenkläger auf. Der Angeklagte sei allgemein gefährlich und gehöre für immer weggeschlossen, sagte ein Nebenkläger-Anwalt. „Ich halte ihn für ein Monster.“ Die Angehörigen des Opfers saßen mit im Gericht, teils flossen Tränen.

Dem 40-Jährigen wird auch der Mord an einer 20 Jahre alten französischen Austauschstudentin aus Lyon im Januar 2014 im rund 400 Kilometer von Endingen entfernten Kufstein in Österreich zur Last gelegt. An beiden Tatorten waren Spuren von ihm gefunden worden.

Die Forderung einer Sicherungsverwahrung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage im Endinger Prozess ist daher noch vorbehaltlich eines Urteils in dem österreichischen Fall. Eine Sicherungsverwahrung soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen bereits verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten.

Das Freiburger Landgericht will voraussichtlich am Freitag in einer Woche (22. Dezember) sein Urteil sprechen.