Der 40-Jährige habe sich des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig gemacht, entschied das Landgericht Freiburg Foto: dpa

Das Urteil im Mordprozess von Endingen ist gefallen. Weil er eine 27-jährige Joggerin vergewaltigt und ermordet hat, muss der 40-jährige Lastwagenfahrer lebenslang in Haft.

Freiburg - Nach dem Sexualmord an einer 27 Jahre alten Joggerin in Endingen bei Freiburg ist ein Lastwagenfahrer zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Der 40-Jährige habe sich des Mordes und der besonders schweren Vergewaltigung schuldig gemacht, entschied das Landgericht Freiburg am Freitag. Er habe heimtückisch und aus niederen Beweggründen gehandelt.

Der Mann hatte zum Prozessauftakt vor einem Monat ein Geständnis abgelegt. Die 27-jährige Frau war Anfang November vergangenen Jahres in einem Wald in den Weinbergen von Endingen vergewaltigt und getötet worden.

Mann soll weiteren Mord begangen haben

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderungen des Staatsanwaltes und der Nebenkläger. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer vor rund einer Woche von Totschlag gesprochen, ohne ein Strafmaß zu nennen.

Die Richter sahen es zudem als erwiesen an, dass er im Januar 2014 im österreichischen Kufstein eine französische Austauschstudentin missbrauchte und tötete. „Für die Kammer steht ohne jeden Zweifel fest, dass der Angeklagte für den Tod der beiden Frauen verantwortlich ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Eva Kleine-Cosack.

Prozess in Österreich steht noch aus

Sie begründete auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld mit den beiden Taten. Dies schließt eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren aus. Das Gericht stellte zudem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung fest, über die während der Haft entschieden wird. Den 40-Jährigen erwartet wegen des Todes der französischen Austauschstudentin in Kufstein auch noch ein Prozess in Österreich.

Der Lkw-Fahrer hatte zu Prozessbeginn Mitte November ein Teilgeständnis abgelegt. Er sagte aus, dass er Schnaps getrunken habe und im Wald Carolin G. begegnet sei. Er habe ihr dann mit einer fast leeren Flasche auf den Kopf geschlagen. Laut seiner damaligen Aussage konnte er sich an eine Vergewaltigung nicht erinnern. Das Gericht sah diese Schilderung nicht als glaubwürdig an. Dass er nur einmal mit einer Flasche zugeschlagen habe, sei durch objektive Befunde widerlegt, sagte Richterin Kleine-Cosack. Die Kammer glaube ihm seine Darstellung nicht.

Motiv des Angeklagten weiterhin unklar

Das Motiv des Angeklagten blieb letztlich unklar. „Die Frage nach dem Warum ist unbeantwortet geblieben“, stellte die Richterin fest. Die Beantwortung bleibe so lange Spekulation, wie der Angeklagte nicht bereit sei, darüber zu reden. Die Kammer glaube, dass er dies momentan nicht könne.