Verteidiger Gerhard Strate (rechts) und sein Mandant Gustl Mollath sind sich uneins über die Prozessstrategie Foto: dpa

Sieben Jahre saß Gustl Mollath in der Psychiatrie - sein Misstrauen gegen die Justiz ist groß. Er will nicht nur einen Freispruch erreichen, sondern auch eine Verschwörung gegen ihn aufdecken. Dafür gibt es aber keine Hinweise.

Regensburg - „Wir sind beide vernünftige Menschen, wir machen das professionell weiter“ – das hatte Gerhard Strate, der Anwalt von Gustl Mollath, noch Ende vergangener Woche gegenüber unserer Zeitung gesagt. Da war er als Wahlverteidiger zurückgetreten, das Gericht hatte ihn gleich darauf zum Pflichtverteidiger berufen.

Doch die Einigkeit zwischen dem Mann, der siebeneinhalb Jahre in der Psychiatrie eingesperrt war, und seinem Anwalt währte nicht lange. Gestern kam es zum bisher größten Eklat beim Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath vor dem Landgericht Regensburg wegen schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung: In einer Erklärung verlangte Mollath, weitere 27 „höchst relevante“ Zeugen zu laden, was sein Anwalt aber abgelehnt habe. Außerdem sei keine Zeit gewesen, sich mit Strate zu besprechen. Ihm sei es wichtig, wegen „erwiesener Unschuld“ freigesprochen zu werden und nicht nur „aus Mangel an Beweisen“.

Da platzt Strate endgültig der Kragen. Dass er zu wenig Zeit für Mollath habe, sei eine „öffentliche Lüge“. Das gehe ihm „gegen die Ehre“. Er habe ihm auch erklärt, warum dessen Anträge „Mist“ seien. Strate verlangt seine Entbindung als Pflichtverteidiger, da kein Vertrauensverhältnis mehr bestünde. Das Gericht macht es wie in der letzten Woche: Strate muss bleiben. Ein Angeklagter könne auch unabhängig von seinem Verteidiger Anträge stellen, sagt Oberstaatsanwalt Wolfhard Meindl.

Warum verprellt Mollath mit Strate ausgerechnet den Mann, dem er mit am meisten zu verdanken hat? Der Hamburger ist ein bekannter Top-Anwalt. Am Fall Mollath, so wird spekuliert, hat er bisher nichts verdient. Mollath gefährde nun, so meint Strate, seine „vollständige Rehabilitation“. Es gibt keine Beweise für die Taten, der Gerichtsgutachter Norbert Nedopil hatte ihm am vergangenen Freitag bescheinigt, nicht gefährlich und kein Fall für die Psychiatrie zu sein. Mollath hat erreicht, dass die Politik aufgrund seines Falles Zwangseinweisungen in die Psychiatrie deutlich erschweren will.

Zum eigentlichen Tatvorwurf – Gewalt gegen seine damalige Ehefrau und das Zerstechen von Autoreifen – hat sich Mollath nicht geäußert mit der Begründung, dass er sich in Anwesenheit des Gerichtspsychiaters nicht unbefangen fühlt. Im Laufe des Verfahrens zeigt sich immer mehr, dass der Angeklagte vor allem den Schwarzgeldkomplex thematisieren will.

Mollath verlangt unbedingtes Recht, sein unbedingtes Recht. In der Vergangenheit war aufgrund seiner Anschuldigungen, seiner Benennung von Namen, Daten und Bankinterna nicht ermittelt worden. Im Laufe des Scheidungsdramas hatte er sich da immer weiter hineingesteigert, hatte ein Handeln der zuständigen Organe erzwingen wollen. Doch darum geht es in Regensburg nicht. Selbst wenn etwas ermittelt und bewiesen würde – die Taten wären schon längst verjährt.

Ginge es nach seinem Verteidiger Gerhard Strate, so hätte man schon plädieren können. Ginge es nach Mollath, würde man über lange Zeit die Schwarzgeldverwicklungen aufklären. Dass es diese gegeben hat, daran bestehen kaum Zweifel.