Ein besonders grausames Geschehen hatte das Landgericht Mönchengladbach zu verhandeln. Foto: dpa

Weil er sein eigenes Kind wochenlang misshandelt und dann getötet haben soll, muss ein Mann lebenslang ins Gefängnis. Auch die Mutter ist verurteilt worden.

Mönchengladbach - Der kleine Ben wurde nur sechs Wochen alt. Er starb an einer Mischung aus Verbluten und Ersticken. Als Rechtsmediziner den kleinen Körper untersuchten, stießen sie auf Spuren schwerer Misshandlungen: Innere Organe waren verletzt, 13 Rippen gebrochen. Der Verdacht richtete sich rasch gegen den Vater: Als Mörder seines eigenen Sohnes wurde der 30-Jährige am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Er habe das Baby über Wochen gequält und schließlich getötet, befand das Landgericht Mönchengladbach.

Bens Mutter saß ebenfalls auf der Anklagebank. Sie soll dem grausamen Treiben tatenlos zugeschaut haben. Dafür wurde sie zu viereinhalb Jahren Haft wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt. Sie habe das Kind in der Nacht seiner Ermordung nicht beschützt. Allerdings sei die 30-Jährige wegen einer Wochenbettdepression vermindert schuldfähig gewesen. Zudem habe sie ein Geständnis abgelegt.

Vater quält Säugling wochenlang

Der kleine Ben sei seinem Vater schutzlos ausgeliefert gewesen, hatte der Staatsanwalt berichtet. Über Wochen habe der 94-Kilo-Mann den Säugling gequält. Bei der Polizei hatte er als Motiv für die Tötung angegeben, seine Freundin habe angekündigt, mit dem Kind zum Arzt zu gehen. Er habe befürchtet, dass die Misshandlungen ans Licht kommen.

Der arbeitslose Lagerhelfer hatte im Prozess dieses Geständnis widerrufen. Sein Verteidiger hatte sogar Freispruch gefordert: Die Beweislage sei unklar und das Geständnis möglicherweise unter rechtswidrigen Verhörbedingungen erzwungen worden.

Doch dafür sah das Gericht keine Anhaltspunkte.

In der Nacht zum 1. Februar wurde Ben laut Anklage ermordet. Dazu habe der Vater den kleinen Jungen in eine Decke gedrückt, bis er aufgehört habe zu atmen.

Die Eltern nahmen das Urteil äußerlich ohne Regung zur Kenntnis. Eine besondere Schwere der Schuld, wie von der Staatsanwaltschaft für den Vater gefordert, stellte das Gericht nicht fest.