Derzeit für 154 Abgeordnete ausgelegt: der Plenarsaal Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Nach der Wahl 2026 könnte das Parlament stark wachsen. Dann wollten die Abgeordneten zeitweise ins unterirdische Besucherzentrum ziehen. Jetzt ist der Plan vom Tisch.

Bei den Raumplänen für ein übergroßes Parlament nach der Wahl im März 2026 macht der Landtag überraschend einen Rückzieher. Anders als noch im November vorgesehen, soll es nun doch keinen Interimsplenarsaal im unterirdischen Besucher- und Medienzentrum (BMZ) geben. Stattdessen sollen alle bis zu 220 Abgeordneten durch kleinere oder größere Umbauten im derzeitigen Plenarsaal sowie durch erhebliche Abstriche bei den Standards untergebracht werden. Entsprechende neue Pläne des Finanzministeriums hat das Präsidium unter Leitung von Muhterem Aras (Grüne) nach Informationen unserer Zeitung am Dienstagabend gebilligt. Damit reagieren die Spitzenvertreter des Parlaments offenbar auf das breite Unverständnis, das die Pläne für einen aufwendigen Interimssaal ausgelöst hatten.

 

Die Sollgröße des Landtags liegt bei 120 Abgeordneten, derzeit zählt er 154. Nach der Wahl am 8. März 2026 könnte die Zahl massiv steigen, als Folge eines breiteren Parteienspektrums und des neuen Wahlrechts mit Zweitstimme, bei dem trotz Warnungen auf eine Begrenzung verzichtet worden war. Auf Basis der jüngsten Umfragen zur Wahl rechnen Experten mit mindestens 180 Mandaten, womöglich aber auch bis zu 220.

Umzug ins Keller unwürdig fürs Hohe Haus?

Kosten für die Umbauten werden weiterhin nicht genannt; auch der Aufwand für den Interimsplenarsaal war nicht beziffert worden. Kritik aus CDU und SPD hatte es dem Vernehmen nach nicht daran gegeben, sondern weil die beengte Unterbringung im Keller als für das Hohe Haus unwürdig empfunden worden war. Auch die geplanten Sitze ohne Tisch, nur mit einer Schreibplatte stießen auf Missfallen.

Nun sind die Abgeordneten offenbar doch bereit, Abstriche hinzunehmen – je nach Größe des künftigen Landtags größere oder kleinere. Für die im Mai 2026 geplante konstituierende Sitzung soll der Plenarsaal auf bis zu 165 fest verbaute Stuhl-/Tisch-Kombinationen erweitert werden. Dazu würden die Gänge zwischen den Fraktionen teilweise aufgehoben. Werden es mehr Abgeordnete, was als wahrscheinlich gilt, sollen zusätzliche Stühle ohne Tisch hinten in den Saal gestellt werden.

Planspiele für zwei Szenarien

Auf die Dauer der Legislaturperiode wird mit zwei Szenarien geplant, für bis zu 189 Sitze und mehr als 189. Im ersten Fall würden zusätzliche Stühle ohne Tisch im hinteren Teil des Saals eingebaut. Damit gäbe es künftig zwei Klassen von Abgeordneten: solche mit und solche ohne Tisch. Die bisher alphabetische Sitzungsordnung – abgesehen vom Führungspersonal – dürfte dann hinterfragt werden. Wer etwa Weis oder Zimmermann heißt, hätte sonst schon deshalb keinen Anspruch auf einen höherwertigen Platz. Da Prestigefragen für die Parlamentarier eine hohe Bedeutung haben, wäre ein heftiges Gerangel zu erwarten.

Zählt der nächste Landtag 190 oder mehr Köpfe, müssen sich Regierungsmitglieder bescheiden: Wer von Ministern oder Staatssekretären zugleich Abgeordneter ist, erhielte dann keinen gesonderten Platz im Plenarsaal mehr. Inwieweit auch Besucher- und Presseplätze beschränkt werden müssen, war offenbar nicht Thema im Präsidium. Aras hatte wiederholt betont, dabei keine Abstriche machen zu wollen; sie führt den Landtag bewusst als „offenes Haus“. Je nach Größe des Parlaments dürfte es aber schwierig werden, alle Plätze zu erhalten. Der Grund: unverhandelbare Auflagen für den Brandschutz.

Rechnungshof erwartet bis zu 200 Millionen Mehrkosten

Das neue Wahlrecht war von Grünen, CDU und SPD beschlossen worden, gegen den Widerstand der AfD und der FDP. Die Liberalen wollten eine Begrenzung per Volksbegehren erreichen, waren aber klar an den hohen Vorgaben gescheitert. Die Fraktionschefs Andreas Schwarz (Grüne) und Manuel Hagel (CDU) haben bereits angekündigt, im Fall eines übergroßen Landtags eine Korrektur des Wahlrechts anzugehen.

Bisher vermeiden es die Befürworter, die Kosten eines „XXL-Landtags“ zu thematisieren; dies lasse sich seriös nicht vorhersagen. Der Rechnungshof geht dagegen von bis zu 200 Millionen Euro über die Legislaturperiode aus – noch ohne Unterbringung.