Eltern suchen verzweifelt Tagesmütter. Doch die werfen zunehmend das Handtuch. Das liege auch an den schlechten Finanzen, meint der Landesverband Kindertagespflege. Er will jetzt prüfen lassen, ob die Pauschalen überhaupt dem gesetzlichen Mindestlohn entsprechen.
Stuttgart - Die Tagesmütter im Land gehen auf Konfrontationskurs zur Landesregierung. Die Zuschüsse seien zu gering, klagt der Landesverband Kindertagespflege. Möglicherweise arbeiten die Tagesmütter sogar für weniger als den Mindestlohn, vermutet Christian Metke, die Verbandsvorsitzende. Das Land sieht im Doppelhaushalt für die Jahre 2018 und 2019 keine Erhöhungen vor. Das will sich der Verband nicht gefallen lassen und kündigt Protestaktionen für den Herbst an.
An lobenden Worten für die Kindertagespflege lassen es die Regierenden nicht fehlen. Regelmäßig unterstreichen sie die Rolle der Tagespflege in der Angebotspalette für die Kinderbetreuung. Im Koalitionsvertrag versprechen Grüne und CDU, sie wollten die „eigenständige Rolle der Kindertagespflege stärken“ und stellen eine Vereinfachung der Abrechnungssystematik in Aussicht.
Verband fordert höhere Pauschale
Stein des Anstoßes für den Landesverband ist die so genannte laufende Geldleistung. Damit wird der Sachaufwand (Essen und Heizkosten) und die Förderleistung (die eigentliche Betreuung) pauschal abgegolten. Für Kinder unter drei Jahren gibt es 5,50 pro Stunde, für ältere Kinder zahlt das Jugendamt 4,50 Euro an die Pflegeperson. Der Landesverband verlangt eine Anhebung auf 7,50 Euro pro Kind und Stunde. Man könne sich auch eine schrittweise Erhöhung vorstellen, erklärt Christina Metke. Sie fordert in einem ersten Schritt für das Jahr 2018 eine Erhöhung um einen Euro pro Kind und Stunde.
Kein Haushaltsposten
Damit wird es zunächst mal nichts. Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU) vertröstet die Tagesmütter zunächst auf den Herbst. Eine Anhebung der finanziellen Förderung sei aktuell nicht Gegenstand der Haushaltsdebatten, lässt sie mitteilen. Eisenmann verweist aber auf Verhandlungen zwischen dem Land und den Kommunen über einen geplanten Pakt für gute Bildung und Betreuung. Der soll im Herbst beraten werden. Dabei werde, so das Kultusministerium, „die qualitative und finanzielle Stärkung der frühkindlichen Bildung im Mittelpunkt stehen“. Bereits im Juli habe sich die Kultusministerin mit den Spitzen der kommunalen Landesverbände darauf verständigt. „Qualität und Ausbau der frühkindlichen Bildung hat für uns auch mit Blick auf den Koalitionsvertrag besondere Priorität“, sagt Eisenmann. „Im Herbst werde ich deshalb zügig Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden führen, um über die gemeinsamen Schritte zu beraten“.
Verband akzeptiert Vertröstung nicht
Mögliche mittelfristige Erhöhungen sind dem Landesverband aber zu vage. „Das ist für uns nicht akzeptabel“, sagt Christina Metke zu der Tatsache, dass die Erhöhungen nicht im Haushaltsplanentwurf stehen. Seit fünf Jahren sei die Pauschale nicht erhöht worden. „Die Erhöhung der laufenden Geldleistung nun wieder um Jahre zu verschieben, ist den vielen Tagesmüttern und -vätern, deren Geduld bereits jetzt am Ende ist, nicht mehr vermittelbar“, betont Metke.
Zwar ist die Nachfrage in der Kindertagespflege unverändert hoch. Aber das Berufsbild scheint an Attraktivität zu verlieren. Im vergangenen Jahr haben dem Landesverband zufolge 1563 Tagesmütter ihre Tätigkeit aufgegeben, ein Jahr zuvor hörten 1320 auf. Diese Entwicklung sieht Metke mit Sorge. „Wir brauchen dringend neue Tagespflegepersonen“, mahnt sie. Dafür müsse die Tätigkeit attraktiver gemacht werden, „angefangen bei der Bezahlung“. Zurzeit gibt es 6620 Tagesmütter im Land.
Mindestlohn prüfen
Der Landesverband will jetzt eine wissenschaftliche Studie in Auftrag geben, die erheben soll, ob die laufende Geldleistung von Tagespflegepersonen dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht. Der Verband sucht Spender für das Projekt „Mindestens den Mindestlohn“. So sollen bis zum 7. September 11 190 Euro zur Finanzierung der Studie zusammenkommen.
Die Kultusministerin betont, mit den Stundensätzen von 4,50 beziehungsweis 5,50 Euro nehme Baden-Württemberg einen Spitzenplatz ein. Das lässt Metke nicht gelten. „Kommunen in anderen Bundesländern verlieren reihenweise vor Gericht, weil die laufende Geldleistung viel zu niedrig ist“, argumentiert die Verbandsvorsitzende. Sollte sich zeigen, dass die Tagesmütter nicht den Mindestlohn verdienten, „wäre das ein starkes Stück“. Von Anerkennung könne dann keine Rede mehr sein.