Die Ampelkoalition plant ein rechtliches Modell für Lebensgemeinschaften mit zwei oder mehreren Personen. Ein Modell für Menschen, die kein Liebespaar sind, aber rechtlich füreinander Verantwortung übernehmen möchten. Eine kleine Revolution. Ein Essay.
Berlin - Die „Ehe für alle“, als Angebot an Homosexuelle 2017 beschlossen, war für eher konservative Kreise bereits ein Affront. Nun kommt die Ampelkoalition mit einer neuen Revolution um die Ecke: SPD, Grüne und FDP planen die Einführung einer „Verantwortungsgemeinschaft“ für zwei oder mehr Personen, die kein Liebespaar sind.
Vor allem die FDP ist eine große Befürworterin dieses Modells. Einen ersten Vorstoß hatte die Partei schon in der vergangenen Legislaturperiode unternommen. „Wir werden das Institut für Verantwortungsgemeinschaft einführen und damit jenseits von Liebesbeziehungen oder der Ehe zwei oder mehr volljährigen Personen ermöglichen, rechtlich füreinander Verantwortung zu übernehmen“, heißt es nun im Koalitionsvertrag.
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Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) könnte sich das Modell gut für Menschen vorstellen, die im Alter ihren Partner verloren haben, oder für Menschen, die nie einen gefunden haben – und die aber andere Menschen in ihrem Leben haben, für die sie rechtlich einstehen möchten, die damit vielleicht in Mietangelegenheiten oder beim Auskunftsrecht rechtlich besser abgesichert seien. „Man nimmt dadurch niemand etwas weg, aber macht vielen das Leben einfacher“, sagt Buschmann. Und spricht von einer „Wahlverwandtschaft“.
Wären Kinder und Frauen die Verlierer?
Kritiker sehen das anders: „Tor zur Vielehe?“ oder „Wilde Ehe“ lauten die Schlagworte. Auch der CSU wird angst und bange bei dem Gedanken, wie kürzlich die Bundestagsabgeordnete Dorothee Bär (CSU) im schönsten Twitter-Deutsch verkündete: „Familien haben in der Pandemie ein Höchstmaß an Solidarität gezeigt und nun sollen sie neben einer neuen, beliebigen sog. Verantwortungsgemeinschaft stehen. So tritt die Ampel den Schutz von Ehe & Familie UND unser GG mit Füßen, die Fundamente unserer Gesellschaft #ampelfail.“
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Der Familienbund der Katholiken befürchtet eine Zunahme von Unverbindlichkeit zulasten von Kindern. Neben verfassungsrechtlichen Bedenken sehe man bei einer „Ehe light“ außerdem Gefahren für den wirtschaftlich schwächeren Part. Und dies seien häufig die Frauen, sagt Matthias Dantlgraber, der Bundesgeschäftsführer des Familienbundes der Katholiken.
Frankreich ist da schon weiter. Schon seit 1999 gibt es dort den Pacte civil de solidarité (PACS), quasi eine Art „Ehe light“. Allerdings umfasst das Gesetz nur zwei Menschen. Ein Formular, zwei Unterschriften – und nach wenigen Minuten hat man den PACS. Das scheint mehr dem Zeitgeist zu entsprechen – nicht nur in Frankreich: Viele Menschen leben längst ein Liebesmodell abseits der bürgerlichen Normen.
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Früher musste die Ehe ein Leben lang halten. Galt doch die mächtige Institution der Ehe als unauflösbar. Eine Scheidung war quasi undenkbar. Man war zumindest gesellschaftlich geächtet, wenn nicht gar finanziell ruiniert. Denn zu der religiösen Zementierung der Ehe kam, dass die Ehepartner eine ökonomische Einheit waren.
Sexuelle Revolution und Emanzipation haben Beziehungen verändert
Dieser Rahmen ist in den letzten Jahrzehnten stark zerbröselt – durch die sexuelle Revolution, durch die Emanzipation und das Aufbrechen klassischer Rollenverteilungen. Viele Ehen halten heute nicht mehr ewig. Gleichgeschlechtliche oder queere Paare wollen vielleicht gar nicht heiraten, manche wollen überhaupt nicht mit einem Liebespartner zusammenleben – aber eben auch nicht allein. Die Zahl der Eheschließungen hat in den letzten Jahren immer mehr abgenommen. 18,9 Prozent der Deutschen waren im Jahr 2020 alleinerziehend, 11,4 Prozent lebten in einer außerehelichen Lebensgemeinschaft.
So zeigen auch die Zahlen einer Studie der Universität Hamburg aus dem Jahr 2006 mit dem Titel „Spätmoderne Beziehungswelten“: Die heute 30-Jährigen haben schon deutlich mehr Beziehungen hinter sich als die 60-Jährigen.
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Eine Folge der Entwicklung ist, dass viele Menschen heutzutage – zumindest zeitweise – allein leben und deshalb umso mehr auf andere Menschen außerhalb von Liebesbeziehungen als konstanter Teil ihres Lebens und Alltags angewiesen sind. Das können Freunde, Bekannte oder auch Nachbarn sein.
Unsere Gesellschaft wird älter – viele sind am Ende ihres Lebens alleine
Auch wird unsere Gesellschaft immer älter. Viele Menschen sind deshalb am Ende ihres Lebens allein, weil der Partner bereits verstorben ist. Gerade also in einer alternden Gesellschaft erscheint die rechtliche Absicherung alternativer Lebensmodelle als sinnvolles Angebot.
Ehe und Familie stehen ja weiterhin laut Artikel 6 des Grundgesetzes unter „dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Das neue Modell wäre so gesehen also lediglich eine Ergänzung.
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Die Juristin Jutta Limbach, die von 1994 bis 2002 Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts war, formulierte bereits 1991 einen Vorschlag, wie man Artikel 6 des Grundgesetzes anders formulieren könnte: „Familien sind ungeachtet des Familienstandes ihrer Mitglieder zu schützen und zu fördern. Alleinerziehende Eltern sind in besonderem Maße staatlich zu unterstützen.“ Es blieb beim Vorschlag.
Was ist Familie?
Für viele Menschen sind diejenigen Familie, die bereit sind, Verantwortung für sie zu übernehmen. Und das muss auch nicht mehr nur eine Person sein. Ist die geplante Verantwortungsgemeinschaft also auch noch das Einfallstor für die wilde Vielehe?
Die Bundestagsabgeordnete Rita Schröder (FDP) sagt dazu: „Die Polyamorie ist sicher nicht der Normalfall für dieses Modell, aber ich halte das auch nicht für einen Skandal, wenn es so ist.“ Es gebe aber darüber hinaus auch Beziehungen, die keine Liebesbeziehungen sind – weshalb eine Ehe für die Personen nicht infrage komme. „Diesen anderen Beziehungen wollen wir einen rechtlichen Rahmen geben.“