In manchen Kommunen gelten beim Parken Sonderregelungen für Elektroautos. Schorndorf hat diese nun abgeschafft, Waiblingen hält vorerst daran fest. Foto: dpa/Lukas Schulze

Schorndorf bittet beim Parken seit diesem Jahr erstmals wieder Nutzer von elektrischen Fahrzeugen zur Kasse. Weitere Kommunen verlängern hingegen das Gratisparken – oder praktizieren ganz andere Modelle.

Keine Gebühren für Nutzer von Elektroautos an Parkscheinautomaten, diese Devise gilt in Waiblingen noch bis Ende des Jahres 2026. „Aktuell gibt es keine Änderungsüberlegungen“, heißt es vonseiten des städtischen Fachbereichs Bürgerdienste. Die Große Kreisstadt geht somit einen anderen Weg als beispielsweise die Städte Schorndorf oder Stuttgart, wo Nutzer von elektrisch betriebenen Fahrzeugen, die am Straßenrand parken, nach einer mehrjährigen Gebührenbefreiung bereits seit Anfang Januar wieder zur Kasse gebeten werden und einen Parkschein ziehen müssen.

In Waiblingen müssen E-Autofahrer hingegen auf an sich gebührenpflichtigen Stellplätzen in den nächsten vier Jahren weiterhin lediglich eine Parkscheibe ins Autofenster legen – denn die zulässige Höchstparkdauer von bis zu drei Stunden gilt auch für Elektrofahrzeuge. Die Stellplätze an Ladesäulen dürfen allerdings nur während des Ladevorgangs kostenlos genutzt werden. Wer sein Auto nicht mit Strom auftankt, muss weichen, da er dann automatisch im Halteverbot steht.

Schorndorf befreite Mitte 2017 Elektrofahrzeuge von Parkgebühren

Auch die Stadt Schorndorf hatte im Jahr 2017 kostenloses Parken für Elektroautos eingeführt, um so „zur Reduzierung klima- und umweltschädlicher Auswirkungen von Autos in Städten“ beizutragen, wie der damalige Oberbürgermeister Matthias Klopfer sagte. Die Befreiung hat der Gemeinderat im Juni 2017 mit einer Befristung auf Ende des Jahres 2019 einstimmig beschlossen und das Angebot danach nochmals verlängert. Nach rund fünf Jahren entschied dann aber der Gemeinderat im vergangenen Jahr, die Befreiung angesichts der finanziellen Situation ab 2023 zurückzunehmen. Nun fallen für Fahrer von Elektroautos wieder die üblichen Parkgebühren an, statt Parkscheibe ist ein Parkschein nötig. Während des Stromtankens an einer Ladesäule dürfen Fahrzeuge allerdings kostenfrei parken.

In Backnang gelten gleiche Regeln für alle

Die Stadt Backnang hat bisher keine Unterschiede zwischen geparkten Fahrzeugen mit Elektro- und Verbrennungsmotoren gemacht und plant laut ihrem Pressesprecher Christian Nathan auch nicht, solch eine Regelung in Zukunft einzuführen. Wer sein Auto auf einem gebührenpflichtigen Stellplatz am Straßenrand parkt, muss dafür einfach bezahlen – egal, um welchen Fahrzeugtyp es sich handelt.

Auch in Weinstadt praktiziert die Stadtverwaltung nach Auskunft der Pressesprecherin Claudia Leihenseder die Gleichbehandlung. Allerdings gilt hier, dass alle Fahrzeuge, ob mit Verbrennungs- oder mit Elektromotor, zumindest für eine gewisse Zeit kostenlos geparkt werden dürfen.

Wer oberirdisch parkt, braucht in Fellbach nur eine Parkscheibe

Wer in Fellbach oberirdisch parkt, muss ebenfalls lediglich die Parkscheibe ins Fenster seines Fahrzeugs legen. Auch hier ist also das kostenfreie Abstellen für jede Art von Auto möglich – je nach Lage des Stellplatzes für eine Zeitspanne zwischen einer Stunde und bis zu fünf Stunden.

Auch in Winnenden kann nahezu überall kostenfrei geparkt werden, und zwar unabhängig davon, mit welchem Motor ein Auto ausgestattet ist. In der Regel dürfen Fahrzeuge laut der Pressesprecherin Franziska Götz mit einer Parkscheibe zwischen 30 Minuten und zwei Stunden gratis abstellen. Dank des „Winnender Modells“, bei dem Firmen Patenschaften für Stellplätze übernehmen, um diese wiederum ihrer Kundschaft kostenfrei zur Verfügung zu stellen, ist in der Rathaustiefgarage kostenloses Parken mit einer Dazer von bis zu 120 Minuten möglich.

Winnenden erhebt auf Park-and-Ride-Plätzen eine generelle Gebühr

„Parkgebühren werden lediglich an den Park-and-Ride-Parkplätzen am Bahnhof erhoben. Hierbei wird noch nicht zwischen E-Auto und Nicht-E-Auto unterschieden“, so Franziska Götz. Auch in Winnenden gilt, dass an den Stellplätzen mit Ladesäulen ausschließlich E-Autos für die Dauer des Ladevorgangs stehen dürfen. Eine verlängerte Parkdauer für E-Autos gibt es nicht.