Wie die Dreiseil-Umlaufbahn in Koblenz würde sich die Stuttgarter Luftseilbahn durch geräumige Gondeln für bis zu 35 Personen auszeichnen. Foto: dpa/Thomas Frey

Damit der Betrieb der geplanten Filderseilbahn in Stuttgart-Vaihingen nicht zur Kostenfalle wird, müsste sie weitgehend autonom fahren. In Leonberg waren es unter anderem hohe Personalkosten, die ein ähnliches Projekt gekippt haben.

Vaihingen - In Leonberg ist das Thema Seilbahn, so scheint es, in weite Ferne gerückt. Einer der Gründe waren Personalkosten. An jeder Station, so wird es dargestellt, brauche es zwei Mitarbeiter, die den Passagieren beim Ein- und Aussteigen helfen. Offenbar aber wurde in Leonberg eine Einseil-Umlaufbahn geprüft, die im Gegensatz zur in Stuttgart untersuchten Variante langsamer wäre und weniger Menschen transportieren könnte. Ein Problem wegen hoher Personalkosten auf der Trasse vom Eiermann-Campus zum Synergiepark sieht Michael Welsch von SSP-Consult nicht. Sein Ingenieurbüro hat jüngst den städtischen Gremien den ersten Teil einer Machbarkeitsstudie für Seilbahnen in Stuttgart vorgestellt.

Wenig Personal spart Kosten im laufenden Betrieb

„Nach unserer Interpretation brauchen wir nicht viel Personal, denn wir haben autonomen Betrieb mit zwei bis drei Personen pro Schicht vorgesehen“, sagt Welsch. Stadtbahnen, führt er aus, „fahren ja auch insofern autonom“, als niemand den Fahrgästen beim Ein- und Aussteigen behilflich sei. „Wir gehen jedenfalls von minimalem Personal aus. Mit viel Personal wäre in der Tat die Wirtschaftlichkeit des Projekts infrage gestellt.“

Für die Details sei allerdings noch die Abstimmung mit der technischen Aufsichtsbehörde in Freiburg nötig. „Wir überlegen, ob wir dies bald machen, um Stabilisierung in die Diskussion zu bringen.“ Momentan ermittle sein Büro die Kosten des Projekts: „Wir wissen natürlich, wie viel alles kostet.“ Bei der Berechnung gehe es aber darum, die Kosten und den laufenden Betrieb aufs Jahr umzurechnen. Vor allem gelte es, zu klären, wie die Finanzierung funktioniere. Dies betreffe die Förderung durch Bund und Land. Neue Gesetzesergänzungen hätten die Voraussetzungen verbessert. „Wichtig ist die verbindliche Klärung, ob urbane Luftseilbahnen als Bestandteil des ÖPNV als Bahnen besonderer Bauart förderfähig sind“, sagt Welsch. Er ergänzt: „Nach meiner Kenntnis läuft für die Seilbahn in Bonn eine Abstimmung unter anderem mit dem Bund für die Kosten-Nutzen-Bewertung.“

Gesetzesänderungen lassen höhe Förderquote möglich erscheinen

In Baden-Württemberg habe es für die Förderung eine Änderung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes gegeben: „Hier ist die urbane Seilbahn zwar explizit erwähnt, es wurde aber auch eine 75-prozentige Förderquote für solche Vorhaben definiert, die einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz durch Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten.“ Inwieweit hier die Seilbahn argumentativ einbezogen werden könne, müsse geklärt werden. Schließlich könnten Seilbahnen wegen geringer Bauvolumina und CO2-armem Bauen sowie dem Betrieb mit Ökostrom einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. „Das Thema Kosten und Finanzierungsförderung ist wegen der aktuellen Änderungen der Spielregeln auf Bundes- und Landesebene im Fluss und ohne Abstimmung mit den Zuschussgebern nicht abschließend bewertbar“, bilanziert Welsch.