Der Konflikt am Schickhardt-Gymnasium verschärft sich weiter. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Einem Urteil des Stuttgarter Landgerichts zufolge muss eine Zwölftklässlerin des Schickhardt-Gymnasiums künftig bestimmte Äußerungen über ihre Kunstlehrerin unterlassen. Der Konflikt um die Mobbing-Vorwürfe spitzt sich weiter zu. In der Elternschaft rumort es.

Stuttgart - Die öffentlich geäußerten Mobbing-Vorwürfe einer 18-jährigen Schülerin des Schickhardt-Gymnasiums in der „Bild“ und der „Ludwigsburger Kreiszeitung“ über ihre Kunstlehrerin haben jetzt ein Nachspiel vor dem Stuttgarter Landgericht gehabt. In ihrem Urteil untersagte die elfte Zivilkammer der Zwölftklässlerin zwei Behauptungen über ihre Lehrerin. So darf die Schülerin demnach künftig nicht mehr sagen, die Lehrerin habe sie „vor der ganzen Klasse beschimpft“, weil sie keine Maske getragen habe. Und sie darf demnach auch nicht mehr behaupten, die Lehrerin habe sie „aus dem Unterricht gebannt“, also entfernt. Beide Behauptungen „haben wir nicht für wahr gehalten“, so der Kammervorsitzende Oliver Schlotz-Pissarek bei der Urteilsbegründung.