Jeder Mitarbeiter eines Unternehmens der Tabakbranche hat laut Tarif Anspruch auf 600 Zigaretten im Monat – kostenfrei und steuerfrei. Foto: Christian Charisius/dpa

Bundesfinanzminister Olaf Scholz verteidigt ein altes Steuerprivileg für 6000 Mitarbeiter in der Tabakindustrie. Warum sich die Regelung seit Jahrzehnten hartnäckig hält.

Brüssel - Wer in einer Zigarettenfabrik arbeitet, darf steuerfrei rauchen. Dieses Privileg wurde nach dem Ersten Weltkrieg eingeführt und sollte die Belegschaften in den Zigarettenfabriken davon abhalten, etwas mitgehen zu lassen. Die Details regelt der Tarifvertrag: 600 Zigaretten monatlich dürfen die Unternehmen der Branche steuerfrei an jeden Mitarbeiter abgeben. Die Zahl der zugeteilten Zigaretten, immerhin eine Schachtel am Tag, hat sich über die Jahre nicht verändert – dem Trend zum Nichtrauchen, Rauchverboten und Aufklärungskampagnen zum Trotz.

 

Steuervorteil 100 Euro im Monat

Kostet die Schachtel sechs Euro, so entspricht das so genannte Tabak-Deputat einem Wert von 186 Euro im Monat oder 2232 Euro im Jahr – steuerfrei, versteht sich. Der Steuervorteil beläuft sich auf 100 Euro im Monat. Auch wenn das eigentlich verboten ist: Da ein Großteil der noch verbliebenen rund 6000 Beschäftigten der Tabak-Industrie selbst nicht raucht, dürften viele ihr Deputat unter der Hand weiterverkaufen.

Seit 32 Jahren moniert der Bundesrechnungshof dieses Steuerprivileg als nicht mehr zeitgemäß. Es gehöre abgeschafft. 2017 hatte der Hof den seit 1989 angerichteten Steuerschaden mit 171,7 Millionen Euro beziffert. Auch der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestages fordert regelmäßig die Besteuerung des Deputats. Doch Tabaksteuerreformen kommen und gehen, das Steuerprivileg des Deputats bleibt. Irgendjemand in der Bundesregierung hält immer die schützende Hand darüber.

Rechnungshof empfiehlt Abschaffung

So auch diesmal wieder. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) verhindert, dass die Gratis-Zigaretten an die Mitarbeiter der Tabak-Industrie besteuert werden. Dabei bedient sich das Ministerium durchaus ungewöhnlicher Argumente. Recht überraschend hatte das Tabaksteuerreferat im Februar doch noch einen Vorschlag zur Anhebung der Tabaksteuer zu Anfang 2022 vorgelegt. Dabei hatte das Ministerium zuvor immer gebremst und gesagt, man warte auf einen Vorschlag der EU-Kommission. Davon wollte das Haus dann nichts mehr wissen. Es schlug vor, die Anhebung der Tabaksteuer auf Filterzigaretten ab 2022 wie in der Vergangenheit in homöopathischen Dosen fortzusetzen, aber erstmals die nikotinhaltigen Flüssigkeiten, die in E-Zigaretten verdampft werden, sowie nicht so schädliche Tabakerhitzer mit einem saftigen Satz der Tabaksteuer zu belegen. Mit Schreiben vom 1. März, das unserer Zeitung vorliegt, wandte sich dann der Bundesrechnungshof ans Ministerium: „Ich empfehle, die Abschaffung für Tabakdeputate in den Gesetzentwurf aufzunehmen.“

Widersprüchliche Argumentation

Im Finanzministerium ließ man sich nicht beirren. Dort hieß es: In Kürze werde die Kommission die Tabaksteuerrichtlinie angehen, bis dahin wolle man warten. Der Bundesrechnungshof stellt in seinem Schreiben einen Widerspruch fest: Auch die „steuerliche Behandlung neuartiger Waren wie elektrischer Zigaretten“ werde doch auf EU-Ebene vielfach diskutiert. Die Ziele der Tabaksteuerreform aus dem Hause Scholz seien doch eben die „Sicherung des Steueraufkommens, der Schutz der öffentlichen Gesundheit sowie die Beachtung der Steuergerechtigkeit.“ Die gleichen Ziele würden auch mit der Abschaffung der Steuerbefreiung auf Deputate erreicht.

Freitag im Bundestag

Das Thema Tabak-Deputat steht auch bei der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am Freitag im Bundestag auf der Tagesordnung. Schon ist klar: Auch dieses Gremium wird einknicken. Die Beschlussvorlage, die unserer Zeitung vorliegt, hatte in ihrer ersten Fassung noch eine scharfe Rüge enthalten: „Der Ausschuss“, hieß es da, „missbilligt die beharrliche Weigerung des Bundesministeriums der Finanzen …“ Doch diese Formulierung wurde wieder gestrichen. Wieder einmal begnügt sich der Ausschuss mit der Forderung, die Abschaffung des Steuerprivilegs in die Wege zu leiten und mahnt einen Bericht über das Veranlasste bis zum 31. Januar 2022 an.