Die städtische Gesellschaft in.Stuttgart veranstaltet unter anderem den großen Weihnachtsmarkt in der Innenstadt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Im Fall des ausgeschiedenen Mitarbeiters von in.Stuttgart wird mit Hochdruck an der Aufklärung eines möglichen Fehlverhaltens gearbeitet. Was bisher bekannt ist.

Die Freistellung des mittlerweile ausgeschiedenen Mitarbeiters der städtischen Veranstaltungsgesellschaft in.Stuttgart liegt etwa vier Wochen zurück. Die Stadt, die für Feste und Märkte zuständigen Gesellschaft und die Staatsanwaltschaft gehen derzeit entsprechenden Hinweisen aus Schaustellerkreisen nach. Über den aktuellen Stand dürfte der Aufsichtsrat der in.Stuttgart unter Vorsitz von Finanzbürgermeister Thomas Fuhrmann bei einer Sitzung an diesem Dienstag informiert werden. Der zunächst freigestellte und auf Anfang Dezember einvernehmlich ausgeschiedene Mitarbeiter lässt über einen Anwalt jegliches Fehlverhalten bestreiten.

 

„Wir arbeiten intensiv an der Aufklärung der Sachverhalte und überprüfen unsere internen Prozesse“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von Stadt und in.Stuttgart auf Anfrage unserer Zeitung. Darin wird ausführlich auf die Auswahl von Ständen bei Festen und Veranstaltungen wie dem derzeit stattfindenden Weihnachtsmarkt eingegangen. Die städtische Gesellschaft sei hierbei als „Erfüllungsgehilfe“ der Stadt beauftragt, eine Vorauswahl zu treffen und die Gestaltung zu planen. Während die Geschäftsleitung grundsätzliche Prozesse und Kriterien festlege, sei für die operative Umsetzung die zuständige Abteilung verantwortlich. Finale Absagen würden von der Stadt erteilt.

„Wir nehmen alle Hinweise ernst“

Für den aktuellen Weihnachtsmarkt haben sich den Angaben zufolge 420 Bewerber gemeldet, 180 von ihnen habe man abgesagt. In seltenen Fällen klagten die abgewiesenen Anbieter gegen in.Stuttgart beziehungsweise die Stadt. Alle Absagen seien in jüngster Zeit aber gerichtlich bestätigt worden. Zahlungen an den ausgeschiedenen Mitarbeiter oder seine zwei Firmen in diesem Zusammenhang seien nicht bekannt, hieß es in der Erklärung. Derzeit gehe man Hinweisen nach, wonach der Mann Anbieter bei Wasen oder Weihnachtsmarkt zum Wechsel von Lieferanten aufgefordert habe. Generell nehme man „alle Hinweise ernst“, derzeit würden die „internen Kontrollmechanismen“ überprüft.

Bei den Firmen des Ex-Beschäftigten handelt es sich um eine Unternehmensberatung, die an seinem privaten Stuttgarter Wohnsitz residiert, sowie um eine inzwischen liquidierte Event- und Cateringfirma an seinem Zweitwohnsitz am Bodensee. Laut Stadt und in.Stuttgart wurde die Unternehmensberatung als Nebentätigkeit „seinerzeit angezeigt“. Sofern sie keine Auswirkungen auf arbeitsvertragliche Pflichten habe, könne sie nicht untersagt werden. Zu der anderen Firma des Mannes hieß es nur, man äußere sich „nicht zu persönlichen Aktivitäten“. „Generell ist Arbeitnehmern kraft Gesetzes verboten, in Wettbewerb zu dem Arbeitgeber zu treten.“ Gegenstand der Firma ist nach offiziellen Angaben „die Organisation und Durchführung von Veranstaltungen im Eventbereich und im Gastronomiebereich sowie das Betreiben von Gastronomieeinheiten und Gesamtcatering bei Veranstaltungen“.

Auch für das Cannstatter Volksfest ist in.Stuttgart verantwortlich. Foto: Christoph Schmidt/dpa

Der Anwalt des Ex-Mitarbeiters teilte mit, die Unternehmensberatung habe bereits bei dessen Eintritt in die in.Stuttgart bestanden. Dies sei der Gesellschaft bekannt gewesen. Da es „keine Interessenkollision“ gebe, habe die Genehmigung nicht verweigert werden können. Zu Art und Umfang der Tätigkeit machte der Anwalt keine Angaben. Auch bei der Event- und Cateringfirma habe es keine Interessenkollision gegeben. Die Tätigkeit sei „in Art und Umfang nicht mit der bei der in.Stuttgart vergleichbar und zu dieser konkurrierend“ gewesen. Die Rolle seines Mandaten dort sei „beratender Natur“ gewesen.

„Der zuständige Bürgermeister zieht die Lose selbst“

Als „unbegründet“ wies der Anwalt Vorwürfe zurück, der Ex-Mitarbeiter habe befreundete Anbieter bevorzugt. Beim Weihnachtsmarkt gebe es für etwa 250 Standplätze rund 1000 Bewerbungen. Imbissstände würden nach einem Punkteverfahren ausgewählt – nicht von ihm, sondern von anderen Mitarbeitern. Über die genaue Platzierung entscheide ein Losverfahren, der zuständige Bürgermeister ziehe die Lose. Bei anderen Bewerbern werde „nicht nach Warteliste, sondern nach Angebotsattraktivität entschieden“. So sei dieses Jahr erstmals ein Stand mit Suppen im Brotlaib oder ein Stand mit besonderen Kuchensorten zum Zug gekommen. Dies habe die zuständige Projektleiterin entschieden. Voriges Jahr sei erstmals ein Gin-Stand zugelassen worden, da dieser den Markt attraktiver mache. Entscheidungen habe sein Mandant nie alleine getroffen, „sondern immer in Abstimmung mit dem Team (Projektleitung und Geschäftsleitung)“. Zu keinem Zeitpunkt seien Zahlungen an den Mann persönlich oder an eine seiner Firmen geleistet worden. „Jeder Grundlage“ entbehre auch der Vorwurf, der Ex-Mitarbeiter habe zu Wechsel von Lieferanten geraten. Nur in einem Fall habe er nach dem insolvenzbedingten Ausfall eines Lieferanten gesprächsweise erwähnt, „dass es einen anderen Lieferanten mit guten Produkten gäbe“, der den Platz täglich anfahre.

Staatsanwalt prüft die Vorgänge weiter

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart prüft die Vorgänge weiterhin. Ein formelles Ermittlungsverfahren sei bis jetzt nicht eingeleitet worden, teilte ein Sprecher mit. Der Ex-Mitarbeiter hatte eine Selbstanzeige erstattet, um die Vorwürfe gegen sich, die er bestreitet, objektiv prüfen und ausräumen zu lassen. Ob inzwischen die Selbstanzeige einer weiteren Person vorliegt, die Zahlungen geleistet haben will, wollte der Sprecher zunächst nicht beantworten. Wie aus dem Rathaus zu hören ist, beabsichtigt die Stadtspitze um OB Frank Nopper (CDU), ergänzend zu den Prüfungen der Staatsanwaltschaft, bei der in.Stuttgart einen Sonderermittler einzusetzen, der die Vorgänge intensiv prüfen und Vorschläge unterbreiten soll, sodass sich mutmaßliche Unregelmäßigkeiten nicht wiederholen oder solche gar nicht erst eintreten können.