Lange mussten Studierende und Fachschüler auf die 200 Euro Energiepauschale warte, ab Mitte März können sie nun einen Antrag stellen – das ist aber nicht ganz einfach. Foto: dpa/Uwe Anspach

Studierende und Fachschüler können nun endlich die Einmalzahlung beantragen – wenn sie ein BundID-Konto haben. Um das zu erstellen, gibt es drei – teils komplizierte – Wege.

Lange hat es gedauert, bis Studierende und Fachschüler die Energiepreispauschale von 200 Euro beantragen können – um genau zu sein, fast sieben Monate. Denn bereits im vergangenen September hatte die Ampel-Regierung angesichts der gestiegenen Preise für Heizung, Strom und Lebensmittel beschlossen, die Personengruppe mit der Einmalzahlung von 200 Euro zu entlasten.

Seit Mittwoch, 15. März, kann man diese nun beantragen. Grund für die Verzögerung war, dass es – anders als etwa bei Rentnern – bislang keine zentrale Stelle gab, über die man das Geld hätte auszahlen können. Deswegen musste erst ein Portal eingerichtet werden: www.einmalzahlung200.de. Und wie es oft so ist, hat das einige Zeit gedauert – auch, weil an dem Projekt Bund und Länder beteiligt waren. Und da ist bekanntlich immer der andere Schuld, wenn etwas nicht schneller geht als geplant.

Nun aber sollte die Freude eigentlich groß sein, denn nachdem die Antragsplattform in den vergangenen Wochen in einem Pilotversuch mit mehreren Hochschulen getestet worden war, können nun alle Studierenden, die zum 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland eingeschrieben sind und ihren Wohnsitz hierzulande haben, das Geld beantragen. Gleiches gilt für Fachschüler, also diejenigen, die an einer solchen Schule beispielsweise zum Erzieher ausgebildet werden.

Was man braucht, um an das Geld zu kommen

Allerdings: Ganz unkompliziert ist es nicht, an die 200 Euro zu kommen. Denn Berechtigte brauchen dafür unbedingt ein BundID-Nutzerkonto. Das ist ein zentrales Benutzerkonto für digitale Verwaltungsleistungen, das es seit Jahren gibt, aber wenige kennen. Um die Einmalzahlung von 200 Euro zu erhalten, muss man sich dort identifizieren. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Ebenfalls benötigen Studierende und Fachschüler die Zugangsdaten für das Antragsportal www.einmalzahlung200.de von der jeweiligen Ausbildungsstätte, sprich Zugangscode plus PIN. Letztere sollten diese an die Berechtigten verschicken, ohne, dass Studierende und Fachschüler sie anfordern müssen.

Wie erstellt man ein BundID-Nutzerkonto?

Das BundID-Nutzerkonto kann man entweder per ELSTER-Zertifikat, Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion – oder vergleichbaren Alternativen für EU-Bürger und Menschen mit Aufenthaltstitel in Deutschland – sowie per Nutzername und Passwort erstellen.

Wählt man letzteren Weg – die sogenannte Basisregistrierung – muss man sich aber spätestens dann ausweisen, wenn man die 200 Euro über das Portal beantragen will. Das geht wieder mit elektronischem Personalausweis oder ELSTER-Zertifikat. Beides kann man in diesem Fall in seinem BundID-Nutzerkonto unter „Mein Nutzerkonto“ als neuen Zugang hinzufügen.

Außerdem gibt es noch einen dritten Weg, sich zu identifizieren – und zwar mittels individueller PIN.

Wie erstelle ich ein BundID-Nutzerkonto mit elektronischem Personalausweis?

Der Weg über den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erfordert eine gewisse Vorbereitung, danach sollte eine Antragsstellung aber relativ schnell gemacht sein. Wichtig ist, dass die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises freigeschaltet ist.

Auch muss man ein Smartphone mit NFC-Fähigkeit haben, sodass eine kontaktlose Übertragung von Daten möglich ist. In der Regel besitzen moderne Android-Smartphones mit mindestens Android 8 sowie Apple-Smartphones ab dem iPhone 7 mit dem neusten iOS diese Fähigkeit.

Außerdem muss auf den Geräten eine Identifizierungs-App – etwa die von der Bundesregierung entwickelte „AusweisApp2“ – installiert sein. Öffnet man diese, klickt auf „Geräte und Ausweise prüfen“ und hält dann den Personalausweis unter sein Smartphone, wird angezeigt, ob das Handy NFC-fähig oder die Funktion aktiviert ist. Auch sieht man, ob die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktiviert ist.

In der Regel ist es so, dass aktuelle Ausweise diese Funktion haben, denn sie wurde 2010 eingeführt. Allerdings konnte man ihr noch bis vor fünf Jahren widersprechen. Viele müssen sie vermutlich auch erst aktivieren. Dafür braucht es zuerst einmal die 5-stellige sogenannte Transport-PIN, die man zusammen mit dem Ausweis bekommen hat. Fehlt diese, kann man sie entweder über das Bürgeramt oder die Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de beantragen. Bei letzterem Weg empfiehlt es sich, das direkt am Smartphone zu machen, da die App das dann erkennt.

Diese Transport-PIN muss man danach in der AusweisApp2 beim Punkt „Meine (Transport-)PIN ändern“ angeben und das Smartphone an den Ausweis legen. So kann man dann eine neue 6-stellige PIN vergeben. Diese braucht man dann immer, wenn man sich per elektronischem Ausweis identifiziert. Auf der Internetseite id.bund.de kann man dann mit der AusweisApp2, dem Personalausweis und der 6-stelligen-PIN sein BundID-Konto erstellen.

Wie erstelle ich ein BundID-Nutzerkonto mittels ELSTER-Zertifikat?

Eine andere Möglichkeit, um ein BundID-Nutzerkonto zu erstellen oder sich generell elektronisch auszuweisen, ist mit Hilfe seines persönlichen ELSTER-Zertifikats. Wer bereits eine elektronische Steuererklärung gemacht hat, könnte so ein Zertifikat haben. Vermutlich trifft das allerdings nur auf eine Minderheit der Studierenden und Fachschüler zu.

In diesem Fall muss man das ELSTER-Zertifikat online unter www.elster.de beantragen. Am besten nutzt man bei der Erstellung des Benutzerkontos die Login-Option „Zertifikatsdatei“ und wählt „Mit steuerlicher Identifikationsdatei anmelden“ aus. In diesem Schritt muss man dann unter anderem die 11-stellige steuerliche Identifikationsnummer (SteuerID) angeben, die etwa auf dem Einkommensteuerbescheid steht.

Ist man registriert, bekommt man eine Aktivierungs-ID zugemailt sowie einen Aktivierungscode per Post zugeschickt. Beides braucht man, um sich dann auf der auf der Internetseite von ELSTER das eigene Zertifikat zu erstellen. Das wiederum bekommt man als Datei und kann es zum Beispiel auch für seine Steuererklärung verwenden.

Was ist, wenn man keine der beiden Optionen nutzen kann oder möchte?

Dann gibt es noch eine Alternative, wie das Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt auf Nachfrage bestätigte. Das Bundesland wurde mit der Entwicklung der Antragsplattform www.einmalzahlung200.de beauftragt. Für Berechtigte, die sich nicht mit elektronischem Ausweis oder ELSTER-Zertifikat identifizieren können, gibt es die Möglichkeit, das mit einer individuellen PIN zu tun.

Diese muss man in der Regel bei der Hoch- oder Fachschule abholen – und das geht erst, wenn diese die Zugangsdaten, mit denen Berechtigte auf der Antragsplattform anmelden können, verschickt haben.

Um die individuelle PIN zu erhalten, muss man seine Identität nachweisen, etwa mit dem Personalausweis oder auf eine andere geeigneten Weise. Wie das Online-Portal „Studis Online“ unter Berufung auf den ihm vorliegenden Entwurf zur Durchführungsverordnung aus Baden-Württemberg schreibt, soll letztere auch vorliegen, wenn die PIN auf einem technischen System der Ausbildungsstätte abgelegt wird – also etwa einer Studienplattform.

Auf diese können Berechtigte schließlich nur zugreifen, wenn sie ihre personalisierten Zugangsdaten eingeben. Sie haben ihre Identität gegenüber der Ausbildungsstätte also bereits dadurch nachgewiesen. Die Uni Tübingen etwa hat angekündigt, die individuelle PIN über deren Studienplattform ALMA zu verteilen.

BundID-Nutzerkonto trotzdem unumgänglich

Wichtig: Bei diesem Weg der Identifikation braucht es trotzdem ein BundID-Konto, um an die 200 Euro zu kommen. Es reicht in diesem Fall dann aber die Basisregistrierung per Nutzernamen und Passwort. Sobald man die Zugangsdaten von den Hoch- oder Fachschulen bekommen hat, kann sich seine individuelle PIN besorgen und auf dem Antragsportal unter Angabe von Passwort, Nutzername sowie eben der individuellen PIN als Identifizierung den Antrag auf die 200 Euro stellen.

Anzumerken ist hier, dass laut Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt Länder und Ausbildungsstätten entscheiden können, in welchem Maß sie diese Form der Identifizierung anwenden und wie genau sie diese umsetzten.

Wie es nach der Antragsstellung weitergeht

Wer den Antrag gestellt hat, muss warten, bis darüber entschieden ist, ob man die Einmalzahlung bekommt, oder nicht. Darüber soll man per E-Mail benachrichtig werden. Wann das Geld aber letztlich auf dem Konto landet, ist noch nicht klar. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) schreibt auf seiner Website: „Die Auszahlung soll schnellstmöglich starten.“ Allerdings: Wer früher einen Antrag stellt, bekommt die Pauschale wahrscheinlich auch früher ausbezahlt.

Anscheinend haben sich das bereits am ersten Tag, an dem man das tun kann, viele vorgenommen. So viele, dass die Website „www.einmalzahlung200.de“ bei der Antragsstellung am Morgen teilweise Wartezeiten von mehreren Stunden anzeigte.

Wer noch Fragen zur Einmalzahlung hat, kann diese bei einer Hotline stellen. Diese erreicht man dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr unter 0800/2623 003.