Sofern möglich, sollten auch innerhalb der Familie Hygieneregeln eingehalten werden. Foto: imago images/Addictive Stock/Juan Garcia via www.imago-images.de

Das Kind hat Corona und muss in Quarantäne, aber die geimpften Eltern und Geschwister nicht. Was sie dennoch beachten sollten.

Stuttgart - Während Kinder in Quarantäne müssen, gilt dies für deren geimpfte Eltern nicht - es sei denn, es wurde die Omikron-Variante nachgewiesen. Ob diese sich allerdings testen müssen und welche Hygieneregeln innerhalb der Familie gelten, klären wir hier:

 

Müssen sich geimpfte Eltern testen, wenn deren Kinder infiziert oder als Kontaktperson in Quarantäne sind?

Generell besteht keine Testpflicht für geimpfte Eltern, die selbst symptomfrei sind. Treten allerdings Symptome wie Fieber, Husten, Atemnot, Geruchs- oder Geschmacksverlust auf, wird „eine Testung dringend angeraten“, sagt ein Sprecher des Sozialministeriums. In so einem Fall wird das Gesundheitsamt einen PCR-Test wohl auch anordnen. Nur dann werden übrigens die Kosten übernommen.

Sollen sich Eltern mit Symptomen sofort isolieren?

„Ja, krankheitsverdächtige Personen müssen sich unverzüglich in Absonderung begeben“, heißt es vom Ministerium. Krankheitsverdächtig sei jede Person mit den oben beschriebenen Symptome, „ für die entweder das Gesundheitsamt einen PCR-Test auf das Coronavirus angeordnet hat oder die sich aufgrund der typischen Symptome einer Infektion einem PCR-Test auf das Coronavirus unterzogen hat“. Eltern sollten sich also isolieren bis das Testergebnis vorliegt.

Was gilt für Geschwister?

Ist das Kind an Corona erkrankt, müssen dessen ungeimpfte Geschwisterkinder als enge Kontaktpersonen ebenfalls in Quarantäne. Sind diese geimpft, müssen sie das nicht. Dann gelten dieselben Regeln wie für geimpfte Eltern. Anders liegt der Fall, wenn die Omikron-Variante nachgewiesen wurde: Dann müssen sich auch geimpfte Eltern und Geschwisterkinder in Quarantäne begeben.

Welche Hygieneregeln sollten Familien im Quarantänefall einhalten?

„Sofern möglich, sollte direkter Kontakt zur infizierten Person größtmöglich vermieden werden“, sagt das Ministerium. Infizierte und nichtinfizierte Familienmitglieder sollten sich – sofern möglich – in separaten Zimmern aufhalten, auch bei den Mahlzeiten. „Die infizierte Person sollte eine Maske tragen, wenn sie Kontakt zu anderen Personen im Haushalt hat“, so der Sprecher. Alle Zimmer der Wohnung sollten regelmäßig gelüftet werden. Allerdings betont das Robert-Koch-Institut in seinen Quarantäne-Hinweisen, dass diese Regelungen „für im Haushalt lebende Kinder altersentsprechend angepasst“ werden müssen. Eine räumliche Trennung von Kindern, Eltern und Geschwistern sei im Haushalt „nur einzuhalten, wenn sie für die Eltern vertretbar ist und vom Kind gut toleriert wird“.

Wie sollten sich geimpfte Eltern mit Kindern in Quarantäne gegenüber Außenstehenden verhalten?

Dazu gibt es keine Regelungen. Allerdings können sich auch Geimpfte infizieren und das Virus weiter verbreiten. Deshalb empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) ihnen, weiterhin Schutzmaßnahmen (Alltagsmasken, Hygieneregeln, Abstandhalten, Lüften) einzuhalten. „Das Risiko, das Virus möglicherweise auch unbemerkt an andere Menschen zu übertragen, muss durch das Einhalten der Infektionsschutzmaßnahmen zusätzlich reduziert werden“, so der Sprecher des Sozialministeriums.

Sollte man Eltern, die daheim ein infiziertes Kind haben, meiden?

Dazu besteht kein Anlass, wenn man die oben empfohlenen Schutzmaßnahmen (Abstand, Händewaschen, Lüften) einhält. Nach aktueller Einschätzung des Robert Koch-Institut sei das Risiko einer Virusübertragung bei vollständig geimpften Personen in der Summe vermindert, sagt der Ministeriumssprecher. „Die in Deutschland eingesetzten Covid-19-Impfstoffe verhindern sowohl symptomatische als auch asymptomatische Infektionen in erheblichem Maße“, heißt es, sodass Geimpfte zur Weiterverbreitung des Virus nur wenig beitragen würden.