Der Mutter wurde von einem Gutachter eine leichte Intelligenzminderung bescheinigt. Foto: dpa

Im Prozess gegen eine Mutter wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs ihres geistig leicht behinderten Sohnes ist die Frau bei der Verkündung ihres Freispruchs zusammengebrochen.

Aalen - Im Prozess gegen eine Mutter wegen angeblich wiederholten sexuellen Missbrauchs ihres eigenen Sohnes haben Anklagevertretung und Verteidigung auf Freispruch plädiert. Staatsanwalt Ulrich Karst begründete seinen Antrag vor dem Amtsgericht Aalen am Donnerstag damit, dass die Vorwürfe des mutmaßlichen Opfers nicht hinreichend beweisbar seien (Aktenzeichen 1Ls 16 Js 1105/16).

Rechtsanwalt Peter Hubel warf dem heute 18-jährigen Sohn in seinem Plädoyer vor, er habe bei seiner belastenden Aussage gegen die Mutter bei einer Video-Vernehmung gelogen. Der geistig leicht behinderte, seinerzeit 16-Jährige habe damit erreichen wollen, dass die ungeliebte Mutter keinen Kontakt mehr zu ihm haben darf. Er habe lieber bei seinem damaligen Pflegevater bleiben wollen.

Sohn soll gelogen haben

In dem Ende September eröffneten Prozess hatte das mutmaßliche Opfer von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Daher stützten sich die Vorwürfe, die Mutter habe den Sohn im Kindergartenalter immer wieder missbraucht und im Alter von zwölf Jahren gefesselt und vergewaltigt, vor allem auf die Video-Vernehmung durch einen Ermittlungsrichter. Diese vor Gericht eingespielte Aufnahme hat erhebliche technische Mängel. Viele Antworten des Jugendlichen auf Fragen des Ermittlungsrichters sind kaum verständlich. Zudem hatten in dem Verfahren zwei Gutachter gegensätzliche Einschätzungen zur Glaubwürdigkeit des Sohnes abgegeben.

Das Schöffen-Gericht beim Amtsgericht Aalen wollte sein Urteil noch am Donnerstag bekanntgeben.