Heimkinder belasten die ehemaligen Mitarbeiter des Kinderheims in Korntal schwer Foto: dpa

Ein ehemaliges Heimkind aus dem Hoffmannhaus der Korntaler Brüdergemeinde (Kreis Ludwigsburg) kann die Betreiber des Kinderheims nur mit Hilfe privater Spenden verklagen. Das Oberlandesgericht hat es abgelehnt, Prozesskostenhilfe zu gewähren. Auch das Landgericht Stuttgart hatte dem Mann diese Hilfe schon verweigert.

Stuttgart/Korntal - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat es abgelehnt, dem ehemaligen Korntaler Heimkind Detlev Z. Prozesskostenhilfe zu gewähren. Es folgte am 9. Februar der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart aus dem September 2014. Z. erhebt schwere Vorwürfe gegen die ehemaligen Mitarbeiter und Leiter des Kinderheims Korntal (Kreis Ludwigsburg). Er sei Demütigungen, Misshandlungen und Vergewaltigungen ausgesetzt gewesen, weshalb er die Diakonie der Brüdergemeinde Korntal auf 1,1 Millionen Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz verklagen wollte. Ohne Prozesskostenhilfe ist dies dem Heimopfer jedoch nicht möglich.

Die Brüdergemeinde hatte gegenüber dem Gericht geltend gemacht, die Taten seien verjährt. Inzwischen hat Zander einen Vorschlag zur Güte gemacht: Er könne, insbesondere wegen der Aufarbeitung der Heimgeschichte, auf gerichtliche Schritte verzichten, schlägt stattdessen aber eine Entschädigung in Höhe von rund 130 000 Euro vor.