Nach dem ersten Urteil im Missbrauchsfall von Staufen steht jetzt ein Bundeswehrsoldat vor Gericht. Foto: dpa

Ein Schüler wird jahrelang im Raum Freiburg von seiner Familie und Fremden sexuell missbraucht. Acht Verdächtige sind angeklagt, einer von ihnen ist ein Bundeswehrsoldat. Die Staatsanwaltschaft will den Mann dauerhaft wegschließen lassen.

Freiburg - Rund zweieinhalb Wochen nach dem ersten Urteil zu einem jahrelang sexuell missbrauchten Jungen aus dem Raum Freiburg steht ein zweiter Verdächtiger vor Gericht. Der 50-Jährige muss sich von Montag an (7.5.) vor der Jugendschutzkammer des Freiburger Landgerichts verantworten. Dem Bundeswehrsoldaten wird vorgeworfen, den in Staufen lebenden Jungen zweimal vergewaltigt zu haben. Die Taten hätten sich im Februar und Mai vergangenen Jahres ereignet. Er habe sie gefilmt und die Aufnahmen an andere weitergeleitet, teilten Gericht und Staatsanwaltschaft im Vorfeld mit.

Dem nicht vorbestraften Mann droht eine lange Haftstrafe. Zudem will die Staatsanwaltschaft anschließende Sicherungsverwahrung erreichen. Ein Urteil könnte es Mitte Mai geben (Az.: 6 KLs 160 Js 33561/17).

Der heute neun Jahre alte Junge war den Angaben zufolge seit 2015 mehr als zwei Jahre lang von Männern aus dem In- und Ausland vergewaltigt worden. Die 48 Jahre alte Mutter des Jungen und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte hätten ihn dafür im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen.

Der Soldat wurde in seiner Kaserne festgenommen

In dem Fall gibt es insgesamt acht Verdächtige. Bei den sexuellen Übergriffen, die dem Soldaten zur Last gelegt werden, sollen die Mutter und der Stiefvater des Opfers aktiv beteiligt gewesen sein. Die Taten ereigneten sich demnach in der Umgebung von Freiburg.

Der Soldat sitzt in Untersuchungshaft. Festgenommen wurde er im vergangenen Oktober in seiner Kaserne der deutsch-französischen Brigade in Illkirch-Graffenstaden bei Straßburg im Elsass. Er war dort laut Gericht Stabsfeldwebel. Nach Angaben des Heeres ist er vorläufig des Dienstes enthoben und darf keine Uniform mehr tragen.

Für den Prozess gegen ihn sind vier Verhandlungstage geplant. Gehört werden sollen zehn Zeugen, darunter acht Polizeibeamte. Zudem soll ein psychiatrischer Gutachter zur Frage aussagen, wie gefährlich der Mann für die Allgemeinheit ist. Das Opfer ist Nebenkläger in dem Prozess. Vertreten wird es durch eine Rechtsanwältin.

Auch für Ermittler hat der Fall bisher nicht gekannte Dimensionen

Es ist in Freiburg der zweite von mehreren Prozessen in dem Fall. Mitte April ist ein 41-Jähriger zu zehn Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Es war das erste Urteil in dem Fall, der im Januar bekannt geworden war.

Die Verbrechen an dem Jungen hatten auch für die Ermittler eine bisher nicht gekannte Dimension, unter anderem wegen der Rolle der Mutter. Vom 11. Juni an müssen sich die 48-Jährige und ihr wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestrafter Lebensgefährte vor dem Landgericht Freiburg verantworten. Sie gelten als Hauptbeschuldigte. Bereits Anfang Juni soll der Prozess gegen einen Mann aus der Schweiz beginnen, der sich ebenfalls an dem Kind vergangen haben soll.

Justiz und Jugendamt stehen in dem Fall in der Kritik. Ihnen wird vorgeworfen, den Jungen nicht ausreichend geschützt zu haben. Dieser ist den Angaben zufolge inzwischen in staatlicher Obhut.