Die wegen Kindesmissbrauchs verurteilte Mutter wird nach der Urteilsverkündung aus dem Gerichtssaal gebracht. Foto: dpa

Die Anwältin des im Raum Freiburg jahrelang vergewaltigten und an andere Männer verkauften Jungen sieht bei der Mutter des Kindes keinerlei Bedauern.

Freiburg - „Ich hätte mir gewünscht, dass sie sich wenigstens abseits des Prozesses äußert oder sich schriftlich bei ihrem Kind entschuldigt und ihm wenigstens erklärt, warum sie das gemacht hat“, sagte Katja Ravat am Dienstag im Anschluss an die Urteilsverkündung vor dem Landgericht Freiburg der Deutschen Presse-Agentur.

Dort war die Mutter zuvor zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden - unter anderem deswegen, weil sie ihr eigenes Kind vielfach missbraucht und vergewaltigt hatte. Ihr Lebensgefährte muss zwölf Jahre in Haft. Für ihn wurde außerdem die anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet.

„Reue war das nicht“

Der Verzicht auf die Revision gegen das Urteil, den die Mutter über ihren Verteidiger am Dienstag erklären ließ, sei aus Ravats Sicht auch nicht der eigene Impuls der Mutter. „Sie nimmt Ratschläge an“, sagte die Opferanwältin. „Reue war das nicht.“

Angesicht der nach ihren Worten „Monstrosität der Taten“ hätte aber auch eine Entschuldigung nicht mehr viel retten können. „Aber ich hätte dem Kind wenigstens sagen können: Sie bedauert es.“ Die 48-Jährige habe dem Jungen bislang dreimal geschrieben, „oberflächliche Postkarten“, wie Ravat sagte.

Dem heute Zehnjährigen werde sie nun erklären, dass neben dem Lebensgefährten auch seine Mutter zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Ob und wie er darauf reagiere, wisse sie nicht. „Über seine Mutter spricht er nicht.“

Ravat vertritt den Jungen in dem beispiellosen Fall systematischen Kindesmissbrauchs. Sie ist auch Opferanwältin für ein Mädchen, das als damals Dreijährige von dem Paar missbraucht wurde.