Die 48-Jährige sowie ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte sind wegen des jahrenlangen Missbrauchs angeklagt. Foto: dpa

Im Prozess um den Missbrauchfall in Staufen fordert der Rechtsanwalt der angeklagten Mutter eine mehrjährige Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft will aber ein höheres Strafmaß.

Freiburg - Im Hauptprozess um den jahrelangen Missbrauch eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat der Verteidiger der Mutter neuneinhalb Jahre Haft für seine Mandantin gefordert. Die 48 Jahre alte Frau habe gestanden und sei nicht vorbestraft, sagte Rechtsanwalt Matthias Wagner am Mittwoch vor dem Landgericht Freiburg. Sie sei zur Täterin geworden, weil sie in einem Abhängigkeitsverhältnis zu ihrem wegen schweren Kindesmissbrauchs vorbestraften Lebensgefährten stand. Wagners Plädoyer war, wie die bisherigen auch, nicht-öffentlich. Als Grund wurde der Schutz von Persönlichkeitsrechten genannt. Sein Urteil will das Gericht am 7. August (9.30 Uhr) sprechen (Az.: 6 KLs 160 Js 30250/17).

Staatsanwaltschaft fordert vierzehneinhalb Jahre Haft

Angeklagt sind die 48-Jährige sowie ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte, beides Deutsche. Sie haben gestanden, den damals in Staufen lebenden und heute zehn Jahre alten Jungen mehr als zwei Jahre lang im Internet angeboten und Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen zu haben. Zudem sollen sie das Kind sowie ein kleines Mädchen auch selbst mehrfach sexuell missbraucht haben.

Die anderen Plädoyers hatte das Gericht bereits Mitte Juli gehört. Die Staatsanwaltschaft hatte vierzehneinhalb Jahre Gefängnis für die Mutter gefordert sowie dreizehneinhalb Jahre Haft und anschließende Sicherungsverwahrung für den Lebensgefährten. Dessen Verteidigerin sprach sich für neun Jahre Haft mit Sicherungsverwahrung aus.