Die Ermittlungen gegen den Sachbearbeiter im Missbrauchsfall Staufen sind nun eingestellt worden. Foto: dpa

Der jahrelange Missbrauch eines Jungen bei Freiburg löste eine Debatte über mögliches Behörden- und Justizversagen aus. Das Jugendamt räumte ein, nicht reagiert zu haben. Die Ermittlungen gegen den zuständigen Sachbearbeiter sind nun dennoch eingestellt worden.

Freiburg - Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Kindes in Staufen bei Freiburg hat die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen gegen den zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes eingestellt. Es seien bei der umfangreichen Überprüfung des Falls keine Hinweise auf eine strafrechtliche Mitverantwortung des Beamten gefunden worden, teilte die Staatsanwaltschaft Freiburg am Donnerstag in Freiburg mit. Es werde daher gegen Mitarbeiter des Jugendamtes kein Strafverfahren geben. Die Ermittler waren aktiv geworden, nachdem es mehrere Anzeigen gegen den zuständigen Beamten des Jugendamtes gegeben hatte.

Der aus Staufen stammende und heute zehn Jahre alte Junge war den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von seiner Mutter und deren Lebensgefährten Männern aus dem In- und Ausland zum Vergewaltigen überlassen worden. Das Paar hatte sich auch selbst jahrelang an dem Jungen vergangen. Das Kind stand damals unter der Aufsicht des Jugendamtes. Auf Warnhinweise einer Lehrerin und eines Schulleiters hatte die Behörde eigenen Angaben zufolge damals nicht reagiert.

Mehrjährige Haftstrafen für Mutter und Täter

Der Fall hatte eine Debatte über mögliches Behörden- und Justizversagen ausgelöst. Für ein Strafverfahren hätte dem Beamten nachgewiesen werden müssen, dass sein Verhalten Ursache für Missbrauchstaten war, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Ein solcher Nachweis fehle den Ermittlern. Der Beamte habe zwar von einer möglichen Gefährdung des Kindes gewusst, die Missbrauchsserie sei damals aber noch nicht bekannt gewesen. Eine strafrechtliche Mitverantwortung könne dem Mann nicht nachgewiesen werden.

Der Beamte selbst hatte im vergangenen Juli als Zeuge vor Gericht ausgesagt und damals gesagt, er habe die Warnungen der Pädagogen als „vage Hinweise“ eingestuft und daher nicht gehandelt.

Die Mutter, ihre Lebensgefährte sowie sechs Männer wurden im vergangenen Jahr zu jeweils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, einige von ihnen mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Kind lebt in staatlicher Obhut

Die Taten ereigneten sich laut dem Freiburger Landgericht von Februar 2015 bis September 2017. Anfang Juni 2017 wandte sich die Lehrerin des Jungen und später der Schulleiter an das Jugendamt und sprach von Hinweisen des Kindes auf eine Misshandlung - jedoch ohne Erfolg.

Nach Bekanntwerden des Falls hatte es mehrere Anzeigen von Bürgern gegen Mitarbeiter des Jugendamtes sowie gegen Richter gegeben. Hintergrund: Das Familiengericht Freiburg und das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hatten entschieden, dass der Junge bei seiner Familie bleiben soll, obwohl es damals den Verdacht einer Gefährdung gab. Die Richter vertrauten demnach den Aussagen der Mutter. In der Familie setzte sich die Missbrauchsserie fort.

Im vergangenen Dezember hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass es gegen Richter keine Ermittlungen geben werde. Es liege kein Fall von Rechtsbeugung vor. Das Kind lebt seit Bekanntwerden der Taten im Spätsommer 2017 in staatlicher Obhut.