Ehemaliges Heimkind will an Klage gegen Brüdergemeinde, den Träger des Kinderheims, festhalten Foto: dpa

Wenn Detlev Z. auch ohne Prozesskostenhilfe gegen den Träger des Korntaler Kinderheims klagen will, muss er für einen Prozess mit Kosten in Höhe von 50 000 bis 110 000 Euro rechnen. Der Ausgang ist ungewiss, zumal der Heimträger an der Verjährung der Taten festhält.

Stuttgart - Detlev Z., ehemals Pflegling im Kinderheim der Evangelischen Diakonie der Brüdergemeinde Korntal, will auch ohne Prozesskostenhilfe gegen den Heimträger juristisch vorgehen. Dies könnte ihn viel Geld kosten. „Gerichtsgebühren und Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert“, sagt Stefan Schüler, Pressesprecher und Richter am Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart. Im Fall von Detlev Z. ging es um 1,1 Millionen Euro, die Gerichtsgebühren betragen demnach allein für die erste Instanz rund 18 000 Euro. Hinzu kommen Anwaltsgebühren – für den eigenen und den des Beklagten – von circa 31 000 Euro. „Wenn der Kläger bis in die zweite Instanz geht, kostet das noch mal rund 60 000 Euro.“

Der Ausgang eines solchen Prozesses ist ungewiss. Das Landgericht hatte Detlev Z. keine hinreichende Aussicht auf Erfolg eingeräumt , seine Angaben zu den Taten als „vage“ bezeichnet und deshalb Prozesskostenhilfe abgelehnt. Das OLG hingegen hält die Tatbeschreibungen für ausreichend und „unter Beweis gestellt“. Allenfalls könnten sich für die Brüdergemeinde „erhebliche Beweisschwierigkeiten“ ergeben, wenn sie den „Entlastungsbeweis führen müsste, ihre Gehilfen in der Zeit von 1963 bis 1977 mit der gebotenen Sorgfalt ausgewählt und überwacht zu haben“. Zwei Männer, gegen die Z. Vorwürfe erhebt, sind bereits verstorben. Das OLG musste die Klage aber „ohne nähere Prüfung abweisen“, weil die Brüdergemeinde daran festhält, dass die Taten verjährt seien.

„Es ist äußerst bedauerlich, dass es nicht gelungen ist, für meinen Mandanten die Kohlen aus dem Feuer zu holen“, sagt Z.s Rechtsanwalt Christian Sailer. Heftige Kritik übt er an der Diakonie der Brüdergemeinde: „Es ist fraglich, ob sich das Beharren auf die Verjährung verträgt mit den großen Sprüchen über Aufklärung und Wiedergutmachung. Ich halte das für schäbig.“ Ein Gutes habe die Sache trotzdem: „Die Geschichte wäre ohne den Prozess nie zur Aufarbeitung gekommen.“

Detlev Z. ist inzwischen ein geachteten Vertreter der Korntaler Heimopfer. Jüngst hat die Evangelische Landeskirche in Württemberg den in Bayern lebenden Z. eingeladen, an einer Podiumsdiskussion während des Kirchentags teilzunehmen. „Ich habe die Einladung angenommen“, ließ Z. wissen.

Die Veranstaltung findet am Samstag, 6. Juni, von 11 bis 13 Uhr in der Fellbacher Schwabenlandhalle statt und widmet sich dem Thema Was Kirche und Gesellschaft aus der Missbrauchsdebatte lernen.