Zahlreiche Demonstranten versammelten sich zum Prozessauftakt in Minneapolis. Foto: AFP/SCOTT OLSON

Fast ein Jahr nach der Tötung von George Floyd bei einem Polizeieinsatz in den USA hat das Hauptverfahren gegen Derek Chauvin begonnen. Dem Ex-Polizisten drohen bis zu 40 Jahre Haft.

Minneapolis - Zum Auftakt des Prozesses gegen einen weißen Ex-Polizisten wegen des gewaltsamen Todes des Afroamerikaners George Floyd haben dessen Angehörige mit einer emotionalen Geste an ihn erinnert. Freunde und Anwälte der Floyd-Familie knieten acht Minuten und 46 Sekunden vor dem Gerichtsgebäude in Minneapolis nieder, was exakt der Dauer entspricht, während der der angeklagte Ex-Polizist Derek Chauvin Floyd sein Knie in den Nacken gedrückt hatte. 

Anschließend wurden die Eröffnungsplädoyers gegen Chauvin gehalten. Die Gerichtsverhandlung sei „ein Referendum“ darüber, „wie weit Amerika in seinem Streben nach Gleichheit und Gerechtigkeit für alle gekommen ist“, sagte der Anwalt der Floyd-Familie, Ben Crump. „Die Fakten sind einfach. Was George Floyd tötete, war eine Überdosis an exzessiver Gewalt.“ 

Drei weitere Ex-Polizisten angeklagt

Chauvin ist vor dem Gericht im US-Bundesstaat Minnesota wegen Mordes und Totschlags angeklagt. Dem 44-Jährigen drohen bis zu 40 Jahre Haft, falls er für den am schwersten wiegenden Vorwurf, „Mord zweiten Grades“, verurteilt wird. Da die Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht an der Verhandlung teilnehmen kann, wird diese im Internet übertragen. Es wird erwartet, dass der Prozess etwa einen Monat lang dauert.

Chauvin hatte am 25. Mai 2020 dem wegen eines mutmaßlich falschen 20-Dollar-Scheins festgenommenen Floyd fast neun Minuten lang das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl dieser mehr als 20 Mal klagte, er bekomme keine Luft. Floyds auf einem Handyvideo festgehaltener Tod löste in den USA beispiellose Proteste der Black-Lives-Matter-Bewegung gegen Rassismus und Polizeigewalt aus.

Drei weitere ehemalige Polizeibeamte sind ebenfalls im Zusammenhang mit dem Tod von Floyd angeklagt worden. Sie sollen zu einem späteren Zeitpunkt einzeln vor Gericht gestellt werden.