EU-Kommissarin Margrethe Vestager hat Luxemburg aufgefordert, nachträglich Steuern vom Onlineversandhändler Amazon einzufordern. Foto: AFP

Wenn es um die extrem unterschiedlichen Unternehmensbesteuerung in der EU geht, sind mehr Gerechtigkeit und mehr Marktwirtschaft keine Gegensätze, kommentiert unser Berliner Korrespondent Christopher Ziedler.

Berlin - Auf den ersten Blick haben die Flüchtlingspolitik und dubiose Steuersparmodelle wenig miteinander zu tun. Wer sich jedoch anschaut, wie einerseits Ungarn mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Aufnahmepflicht von Schutzsuchenden umgeht und andererseits Irland auf eine Anordnung der EU-Wettbewerbsbehörde zum Eintreiben von Steuern reagiert, erkennt das verbindende Element: Beide Staaten fühlen sich nicht an europäische Entscheidungen gebunden oder versuchen deren Umsetzung so lange wie möglich hinauszuzögern. Beide Entwicklungen werfen kein gutes Licht auf den Zustand der europäischen Rechtsgemeinschaft. Dessen nächste Belastungsprobe heißt nun Luxemburg.

Es ist gut, dass die EU-Kommission tätig geworden ist

In der Sache ist die Brüsseler Entscheidung gegen das Großherzogtum – das nachträglich 250 Millionen Euro vom Onlineversandhändler Amazon einfordern soll – überfällig. Es verstößt nicht nur gegen das Gerechtigkeitsempfinden, wenn Großkonzerne mit Ministeuern angelockt werden, es widerspricht marktwirtschaftlichen Prinzipien. Wie soll einem Buchhändler vermittelbar sein, dass ein Konkurrent nur ein Bruchteil der eigenen Abgabenlast berappen muss? Gut, dass die EU-Kommission tätig geworden ist – wobei sich der Anfangsverdacht, dass deren Präsident Jean-Claude Juncker als Expremier Luxemburgs die Ermittlung der eigenen Behörde behindern könnte, nicht bewahrheitet hat. Leider ist nicht sicher, dass der zweitkleinste EU-Staat das ihm von Amazon zustehende Geld auch wirklich einfordern wird.

Wie im irischen Fall Apple stellt auch der Luxemburger Fall Amazon das Geschäftsmodell eines ganzen Landes infrage. Zwar wurde die nun beanstandete Praxis bereits 2014 eingestellt, die Abhängigkeit von großen US-Konzernen jedoch bleibt – kein Wunder also, dass Regierungen den Konflikt scheuen. Und doch kann es nicht die Lösung sein, an einem Europa der Steueroasen festzuhalten. Der EU-Markt braucht auf Dauer wenigstens gemeinsame Mindeststeuersätze – mit Übergangshilfen für Ministeuerstaaten, um deren Übergang zu einem faireren System zu unterstützen.