Die badische Flagge darf wieder auf dem Karlsruher Schloss wehen. Foto: Badisches Landesmuseum

Nun doch: Das Karlsruher Schloss darf für die Zeit der Ausstellung „Revolution“ die Baden-Flagge hissen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann machte für die Ausstellung eine Ausnahme.

Stuttgart/Karlsruhe - Ausnahme im Flaggen-Streit: Das Karlsruher Schloss darf nun doch für die Zeit der Ausstellung „Revolution“ die badische Fahne hissen. Im württembergischen Teil des Landes, in der Landeshauptstadt Stuttgart, ließ Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Dienstag großzügig eine Ausnahme von der Landesverordnung zu. Es bleibe dem Museum überlassen, welche Beflaggung es für sinnvoll halte, solange es das museumspädagogisch für sinnvoll halte, sagte Kretschmann. Die Direktion des Badischen Landesmuseums zeigte sich erfreut. Katarina Horst, Leiterin der Wissenschaft im Museum, lobte die Entscheidung als Zeichen einer „liberalen Weitsicht“.

Grundsätzlich aber gelte die Flaggenverordnung des Landes, betonte Kretschmann. Nach dieser dürfen öffentliche Gebäude nur mit Fahnen des Landes Baden-Württemberg, Deutschlands und Europas beflaggt werden. Ausnahmen seien bisher nicht vorgesehen. Allerdings laufe die Verordnung bald aus. Der Regierungschef hält es für möglich, das Regelwerk künftig zu öffnen und Ausnahmen zuzulassen. „Wir sind ja keine Doktrinäre“, sagte der Grünen-Politiker. Zugleich betonte er: „Ordnung muss sein!“ Es werde auch künftig so beflaggt, wie es die Verordnung vorsehe. „Ich will jetzt keine Hoffnung machen, dass jeder beflaggen kann, wie er will.“

Gründe für eine Ausnahme

Im Fall des Badischen Landesmuseums in Karlsruhe gebe es Gründe für eine Ausnahme, die mit der Ausstellung dort zusammenhingen. Das sei ein Sonderfall, in dem es eine gütliche Einigung gegeben habe, sagte Kretschmann. Die Flagge auf dem Schloss wurde zuletzt entfernt, nachdem es eine Beschwerde gegeben hatte. Kretschmann meinte betont ernst, dass das Land dem Mut der Badener bis heute dankbar sei. „Die Verdienste der Badener um die Freiheit des Landes sind völlig unbestritten.“

Der Ministerpräsident erinnerte aber auch daran, dass sich Badener und Württemberger in einer Volksabstimmung zum Zusammenschluss entschieden hätten. Die Bildung des Landes Baden-Württembergs sei eine südwestdeutsche Erfolgsgeschichte. „Es ist nun mal so üblich, dass ein Land eine Flagge hat und nicht viele“, sagte Kretschmann. Zugleich trage das Wappen der schwarz-gelben Landesflagge den früheren historischen Landstrichen Rechnung. Kretschmann sagte, dass er in einem Brief an die Landtagsabgeordneten für diese Linie werbe. Er sei dafür, dass ein Ministerpräsident Ausnahmen bewilligen könne. „So etwas kann man sich vorstellen.“

Kritik am Verbot

In Karlsruhe hatten Abgeordnete und Oberbürgermeister Frank Mentrup (SPD) das Verbot der Baden-Flagge kritisiert. Der Rathaus-Chef nannte die Einmischung aus Stuttgart einen „kleinlichen Akt mangelnder Souveränität“. Dass die gelb-rot-gelbe Baden-Fahne dort mehrere Jahre ungestört wehen konnte, sei ein „selbstverständlicher Ausdruck unserer heimatlichen Identität“. Ähnlich äußerte sich auch Katarina Horst im Landesmuseum, das die badische Flagge nun bis zum Ende der Revolutionsschau wieder wehen lassen will. Zugleich meinte sie staatstreu: „Dabei sollte man bedenken: Wir sind alle Baden-Württemberger und können stolz auf unser Bundesland sein.“