Gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat verbreitet die Lehrergewerkschaft GEW in Baden-Württemberg gerade eine „Handlungsanleitung“ für Lehrer, wie Abschiebungen von Schülern verhindert werden können. (Symbolbild) Foto: dpa

Die Lehrergewerkschaft GEW macht gegen die Abschiebung von Schülern mobil – sehr zur Verärgerung des Stuttgarter Innenministeriums.

Stuttgart - Gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat verbreitet die Lehrergewerkschaft GEW in Baden-Württemberg gerade eine „Handlungsanleitung“ für Lehrer, wie Abschiebungen von Schülern verhindert werden können. Das Innenministerium sieht darin einen Aufruf zum Rechtsbruch.

„Sie reden dem Rechtsbruch das Wort“

In einem Brief, der unserer Zeitung vorliegt, fordert Innen-Staatssekretär Martin Jäger (CDU) die Landesvorsitzenden von GEW und Flüchtlingsrat eindringlich auf, die Aktion zu beenden: „Mir Ihrer Handlungsanleitung zur Verhinderung von Abschiebungen stellen Sie sich nicht nur erkennbar außerhalb unser Rechtsordnung. Sie reden auch dem Rechtsbruch das Wort.“

GEW generell gegen Abschiebungen von Schülern

Hintergrund der GEW-Aktion ist offenbar ein Vorfall in Bayern: In Nürnberg war an einer Berufsschule Ende Mai ein 20jähriger Afghane von der Polizei aus dem Unterricht geholt worden, um ihn abzuschieben. Berufsschüler und Passanten solidarisierten sich spontan mit dem Afghanen. Es kam zu Tumulten und Verletzten. Die GEW erklärte daraufhin, sie lehne die Abschiebung ausreisepflichtiger Wirtschaftsflüchtlinge während deren Ausbildung kategorisch ab.

Im Land werden keine Kinder aus den Schulen geholt

Staatssekretär Jäger verweist in seinem Brief hingegen darauf, dass die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung nur erhalten werden könne, wenn abgelehnte Asylbewerber das Land auch wieder verlassen müssten. Im übrigen erwecke die Handlungsanleitung einen falschen Eindruck: In Baden-Württemberg würden bei einer Abschiebung die Kinder nicht aus den Schulen geholt. Dies sei auch künftig nicht geplant. Völlig unverständlich sei es auch, dass die GEW Staatsdiener dazu aleuffordere, die Durchsetzung gerichtlich bestätigter Entscheidungen zu verhindern. Sollte ein Staatsdiener dieser Aufforderung Folge leisten, könnte dies sogar disziplinarrechtliche Folgen haben, schreibt Jäger.

538 Minderjährige im ersten Halbjahr abgeschoben

Entgegen dem Bundestrend hat Baden-Württemberg auch im ersten Halbjahr dieses Jahr die Zahl der Abschiebungen gesteigert auf nunmehr 1892. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 1730 gewesen. Unter den Abgeschobenen waren im ersten Halbjahr dieses Jahres 538 Minderjährige, die gemeinsam mit ihrer Familie ausreisen mussten. Diese Kinder werden laut Innenministerium nicht aus der Schule geholt, sondern in der Regel hole die Polizei die Familien frühmorgens ab.