Minister Peter Hauk will, dass die Kommunen ihre Aufgaben besser erfüllen können. Foto: MLR/KD Busch

Die Gutachterausschüsse der Kommunen werden in Baden-Württemberg zusammengelegt. Peter Hauk, der Landesminister für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, spricht über die Zielsetzung.

Stuttgart - Die Gutachterausschüsse werden auf ein solideres Fundament gestellt, Peter Hauk, der CDU-Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, erklärt, warum das notwendig ist.

Herr Minister Hauk, in vielen baden-württembergischen Gemeinderatsgremien wird zurzeit über den Zusammenschluss der sogenannten Gutachterausschüsse diskutiert. Was haben diese Ausschüsse für Aufgaben?

Deren Aufgaben ergeben sich aus dem Paragrafen 193 des Baugesetzbuches. Es geht vor allem die Erstellung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie um die Rechte an Grundstücken. Weiter sind die Gutachterausschüsse zuständig für die Führung der Kaufpreissammlung und die Ermittlung der Bodenrichtwerte. Dazu wird dem Ausschuss jeder Kaufvertrag von den Notariaten übersandt. Auf dieser Grundlage werden flächendeckend die durchschnittlichen Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands ermittelt, also die Bodenrichtwerte.

Die Ausschüsse müssen also neutral sein.

Aufgrund ihrer Aufgaben ist es wichtig, dass die Gutachterausschüsse selbstständig, unabhängig und weisungsfrei arbeiten. Allerdings müssen diese Ausschüsse schlagkräftig sein, wenn aktuelle Grundstücksverkehrswerte in die Reform der Grundsteuer Einkehr finden.

Weshalb wurde für das Gutachterausschusswesen denn eine neue Verordnung erlassen? Wegen der Kosten ja wohl nicht, da die Ausschüsse vorwiegend ehrenamtlich tätig sind.

Mit der Novellierung wurden zum einen die seitherigen Änderungen bei den bundesrechtlichen Vorgaben berücksichtigt und neue bundesrechtliche Verpflichtungen, wie zum Beispiel die Schaffung einer zentralen Einrichtung zum Gutachterausschusswesen im Land, umgesetzt. Zum anderen musste die Verordnung aufgrund der kontinuierlich gestiegenen Anforderungen an die Ausschüsse fortentwickelt werden. Die Gemeinden als Träger müssen die Möglichkeit haben, ihre Aufgaben besser zu erfüllen.

Das bedeutet konkret?

Einerseits sollte die grundsätzliche Aufgabenzuweisung an die Kommunen beibehalten, andererseits die Bildung gemeinsamer Gutachterausschüsse ermöglicht werden. Hiermit soll benachbarten Gemeinden innerhalb eines Landkreises die Möglichkeit eröffnet werden, leistungsfähige Einheiten für die sachgerechte Aufgabenerfüllung zu bilden. Weiter wurde mit der Novellierung die Bildung einer Zentralen Geschäftsstelle für Grundstückswertermittlung im Land verankert. Diese ist seit Dezember 2017 beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung eingerichtet und soll überregionale Auswertungen und Analysen des Grundstücksmarktgeschehens erstellen, um zu einer bundesweiten Markttransparenz beitragen zu können.

In Baden-Württemberg sind die Gutachterausschüsse bei den Kommunen angesiedelt, die nun kooperieren sollen, um genügend „Fälle“ generieren zu können. Andere Bundesländer haben die Aufgabe den Kreisen übertragen. Warum will man das im Land der Häuslesbauer nicht?

Die kommunale Zuständigkeit hat bei uns in Baden-Württemberg eine lange Tradition, die auch weiterhin bestehen soll. Andere Länder weisen großräumigere Strukturen auf, die sich mit Baden-Württemberg nicht vergleichen lassen. Die Verantwortung für das Gutachterausschusswesen liegt daher weiterhin bei den Kommunen. Inzwischen ist in vielen Städten und Gemeinden im Land die Bildung gemeinsamer Gutachterausschüsse in Gang gekommen, was uns freut. In Rottenburg, Schorndorf und Vaihingen an der Enz sind diese bereits eingerichtet, in Emmendingen und Heidenheim, dort sogar landkreisweit, in Vorbereitung.

Und wie kommt es, dass das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als oberste Landesbehörde für diesen Komplex zuständig ist? Es geht ja vor allem um die Wertermittlung von Immobilien.

Der Bereich weist eine inhaltliche Nähe zum Aufgabenbereich Vermessung und Geoinformation auf, für den das MLR zuständig ist. So sind etwa die Grundstückswertermittlung sowie das Gutachterausschusswesen in der fachlichen Ausbildung von Vermessungsingenieuren verankert.