Peter Hauk, CDU-Landwirtschaftsminister in Baden-Württemberg, hält Glyphosat im Weinbau und im Obstbau noch für unverzichtbar. Aber auch er will den Giftstoff allgemein zurückdrängen.
Stuttgart - – Herr Minister Hauk, ein Urteil aus den USA stärkt den Krebsverdacht gegen Glyphosat: Der Bund hat eine Reduzierung von Glyphosat angekündigt – geht da Baden-Württemberg seinen eigenen Weg?
Die Debatte über Glyphosat wird sehr emotional geführt. Wichtig ist eine differenzierte, fachlich begründete Position: Das Land setzt mit seiner geplanten Pflanzenschutzmittelreduktion auf eine Minimierung von Pflanzenschutzmitteln insgesamt und so auch von Glyphosat. Der Wirkstoff wird überwiegend außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt. In privater Hand oder in Kommunen sehe ich das als nicht weiter tragbar an und befürworte deutliche Einschränkungen. Beim größten Anwender von Glyphosat, der Deutschen Bahn, ist er aus Sicherheitsgründen an den Gleiskörpern wohl unverzichtbar. Aber die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist weitgehend durch Bundesrecht geregelt, so dass der Spielraum eines einzelnen Landes gegen Null geht.
Aber Ihr Ministerium kann zumindest Ratschläge erteilen, oder?
Die Landesregierung empfiehlt aus Vorsorgegründen jetzt schon keine Anwendung von Glyphosat im Haus- und Kleingarten und begrüßt die auf ihre Initiative hin erfolgte Anwendungseinschränkung bei der Vorerntebehandlung, der sogenannten Sikkation. Auch werden Genehmigungen der Anwendung auf Nichtkulturland in Baden-Württemberg restriktiv gehandhabt und nur bei der Gefährdung der Betriebssicherheit von Anlagen erteilt.
Im Weinbau scheint Ihren früheren Aussagen zufolge der Einsatz von Glyphosat wichtig zu sein. Sollte es Ausnahmen geben?
Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg ist heute in einzelnen Bereichen noch auf Glyphosat angewiesen, so bei der Unkrautregulierung in den Sonderkulturen im Weinbau im Unterstockbereich und im Obstbau in den Reihen. Zudem ist der Wirkstoff auf erosionsgefährdeten Standorten zur Mulch- und Direktsaat derzeit kaum verzichtbar. Unsere Landesanstalten erproben aber fortlaufend neue Anbauverfahren, um den Glyphosateinsatz im Unterstockbereich im Obst- und Weinbau, zu vermindern.
Der Naturschutzbund (Nabu) in Stuttgart will am Donnerstag eine Klage gegen das Land erläutern, da er vergeblich Informationen über den Pestizideinsatz im Baden-Württemberg einforderte. Wie beurteilen Sie das?
Es trifft zu, dass der Nabu ein Informationsersuchen bei mehreren Regierungspräsidien gestellt hat, und dass er den Zugang verlangt zu Aufzeichnungen über den Einsatz von Pestiziden in der Landwirtschaft und in Naturschutzgebieten. Dem ist von den Regierungspräsidien nicht entsprochen worden und das ist dem Nabu auch begründet und mit Hinweis auf die aktuelle Rechtslage erläutert worden. Der NABU hat hierauf zum Teil Klage erhoben, das ist in unserem Rechtsstaat sein gutes Recht. Das laufende Rechtsverfahren bleibt abzuwarten.