Alltagsbetreuer und Altenpflegehelfer gehen Hilfsbedürftigen zur Hand. Foto: dpa

Alltagsbetreuer unterstützen schon in ihrer Ausbildung Hilfsbedürftige. Doch sie bekommen oft nur eine Aufwandsentschädigung. Das soll sich ändern, verlangt die SPD und macht Druck bei der Landesregierung.

Stuttgart - Angehende Alltagsbetreuer und Altenpflegehelfer in Baden-Württemberg können auf mehr Geld hoffen, zumindest wenn es nach der SPD im Land geht. Sie drängt die grün-schwarze Regierung, einen Mindestlohn in der Ausbildung festzulegen. „Diese Azubis leisten praktische Arbeit während ihrer Ausbildung und können Pflegekräfte entlasten“, argumentiert Stefan Fulst-Blei, der Fraktionsvize der Landtags-SPD. Angesichts der Personalknappheit in der Pflege hält er Neuregelungen für sinnvoll und drückt aufs Tempo. „Die Landesmindestausbildungsvergütung sollte zeitnah kommen“, verlangt Fulst-Blei gegenüber unserer Zeitung. Er will, dass Baden-Württemberg vorangeht beim Mindestlohn für Lehrlinge in allen Ausbildungsberufen, die das Land regeln kann.

Keine Regelungen zu Kostenerstattungen

Wer eine einjährige Ausbildung zum Altenpflegehelfer macht, erhält zurzeit unter Umständen nur eine Aufwandsentschädigung für die praktischen Teile der Ausbildung. Auch für angehende Alltagsbetreuer gibt es in der zweijährigen Ausbildung keine Regelungen zu Kostenerstattungen und nur zum Teil tarifvertragliche Regelungen. Das geht aus der Antwort des federführenden Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der SPD-Fraktion hervor.

Bei der Höhe der möglichen Beträge lehnt sich der Fraktionsvize Fulst-Blei an die Vorschläge von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) an. Danach ist für das erste Lehrjahr ein Mindestlohn von 504 Euro vorgesehen. Er soll mit den Ausbildungsjahren steigen auf 529 im zweiten, 554 Euro im dritten und 580 Euro im vierten Lehrjahr. Fulst-Blei sagte unserer Zeitung, „diese Beträge würde ich für Baden-Württemberg als Minimum ansetzen“ und verwies auf das höhere Preisniveau im Südwesten.

Landesregierung wartet ab

„Die Landesregierung begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Attraktivität der betrieblichen Ausbildung zu erhöhen“, erklärt Michael Kleiner, der Amtschef des Wirtschaftsministeriums in der Antwort auf die Anfrage. „Eine Mindestausbildungsvergütung kann dazu einen Beitrag leisten.“ Allerdings müsse darauf geachtet werden, „dass sie nicht dazu führt, dass sich Unternehmen aus der Ausbildung zurückziehen.“

Das Wirtschaftsministerium will die Entscheidung auf Bundesebene über einen gesetzlichen Mindestlohn für Azubis abzuwarten. Fulst-Blei dagegen ist dafür, dass die Landesregierung zumindest Vorbereitungen trifft, „um zeitliche Verzögerungen zu vermeiden.“ Die Bundesregelung soll bis 1. August beschossen werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.