Früherkennung von Brustkrebs ist auf dem Land ein Problem. Trifft das nun auch für Operationen zu? Foto: pa/obs/Kooperationsgemeinschaft/viviane wild

Die im Dezember beschlossene Mindest-OP-Zahl bei Brust- und Lungenkrebs hat drastische Folgen. Patientinnen und Patienten müssen ab 2025 weitere Wege fahren.

Stuttgart - Bis die neue Regelung in Kraft tritt, ist noch etwas Zeit, aber die Weichen für das Schicksal bestimmter Krankenhäuser – meist sind es die kleineren auf dem Land – sind schon gestellt. Und viele sehen sich damit auf einem absteigenden Ast – im eigenen Sinne, aber auch für die regionale Versorgung ihrer Patienten und Patientinnen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) – ein Organ der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen mit Vertretern von Krankenkassen, Krankenhäusern und Kassenärzten – hat im Dezember Mindestmengen bei drei Operationsarten beschlossen. So sollen vom Jahr 2025 an nur noch Brustkrebsoperationen vergütet werden, wenn davon 100 im Jahr durchgeführt werden, bei Lungenkrebs-Operationen liegt die Mindestzahl bei 75. Bei den schon bestehenden Mindestmengen für die laut BGA „komplexen Operationen“ an der Bauchspeicheldrüse ist die Mindest-OP-Zahl von zehn auf 20 heraufgesetzt worden.