Sachbeschädigung, Drogendelikte und viele Fahrraddiebstähle: Mannheim hatte bis vor Kurzem große Probleme mit einer Gruppe junger Flüchtlinge. Foto: Adobe Stock/Fuhrmann

Die Behörden haben die Probleme mit angeblich minderjährigen Flüchtlingen in Griff bekommen. Prüfungen zeigen: fast alle sind erwachsen.

Mannheim - Vor einem Jahr hat eine Gruppe sogenannter unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge die Straßen in Mannheim unsicher gemacht. Die jungen Männer aus Nordafrika hatten sich – neben einigen schwereren Delikten – besonders auf Diebstähle aus Fahrradkörben spezialisiert.Mehr als 600 solcher Fälle registrierte die Polizei bis Ende des vergangenen Jahres. Die Flüchtlinge, die gefasst wurden, nannten durchweg ein jugendliches Alter zwischen elf und 17 Jahren – und entzogen sich anschließend hartnäckig und mit Erfolg dem Zugriff der Behörden sowie der Unterbringung in einem Jugend- oder Flüchtlingsheim.

Den entscheidenden Durchbruch für die Ermittlungen gegen die jungen Männer brachten dann jedoch die offiziellen Personenfeststellungsverfahren, die die Polizeibehörden über das Bundeskriminalamt in deren – tatsächlichen oder vermeintlichen – Herkunftsländern beantragt hatten. Derartige Ersuchen seien früher meist sehr lange oder überhaupt nicht beantwortet worden, erklärte Norbert Schätzle, der Sprecher des Mannheimer Polizeipräsidiums. Inzwischen erhalte man meist relativ rasch ein Ergebnis. Möglicherweise sei dies auch eine Auswirkung des Besuchs von Bundeskanzlerin Angela Merkel in Nordafrika Ende des vergangenen Jahres, sagt er.

„Die meisten haben sich jünger gemacht“

In jedem Fall haben die Ergebnisse die Befürchtungen der größten Skeptiker bestätigt. In 36 von 37 Nachfragen hat das Verfahren zur Identitätsfeststellung ergeben, dass die angeblich minderjährigen Straftäter entgegen ihren eigenen Angaben längst erwachsen sind. Der Älteste der Betroffenen, ein Marokkaner, der sich als Algerier ausgegeben hatte, ist 1990 geboren worden, nicht 2002, wie er selbst behauptet hatte. Der jüngste ist 18 Jahre. „Die meisten haben sich um mehrere Jahre jünger gemacht“, erklärt Norbert Schätzle.

In weiteren 33 von insgesamt 70 Verfahren, die bis jetzt eingeleitet worden sind, stehen die Ergebnisse noch aus. Von den betroffenen Beschuldigten seien 17 in Haft, sieben seien zur Fahndung ausgeschrieben. „43 gelten als untergetaucht, wir wissen nicht, ob sie sich noch im Bundesgebiet aufhalten – alle sind in den polizeilichen Ermittlungssystemen zur Aufenthaltsermittlung oder als vermisst ausgeschrieben“, sagte der Polizeisprecher.

Konsequentes Handeln wirkt

In einem Brief an den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte der Mannheimer Oberbürgermeister Peter Kurz (SPD) daher schon im Herbst des Jahres 2017 gefordert, im Land eine geschlossene zentrale Einrichtung für diese schwierige Klientel zu schaffen. „Bei dieser Gruppe besteht kein Interesse an einer Integration. Gesetze, Verordnungen werden hemmungslos gebrochen“, stellte er fest. Die Bürger hätten inzwischen das Vertrauen verloren, dass der Staat sie vor deren Übergriffen schütze. Und: „Wir sind am Ende mit unserem Latein“, gestand der Oberbürgermeister.

Die Behörden haben eng zusammengearbeitet

Eine geschlossene Einrichtung wurde zwar nicht geschaffen, dennoch sind die kriminellen jungen Männer in Mannheim inzwischen praktisch kein Thema mehr. Sie sind nicht nur aus den Schlagzeilen verschwunden, sondern auch aus der Stadt selbst. „Vor einigen Tagen wurde zwar gerade wieder ein Diebstahl aus einem Fahrradkorb gemeldet, doch insgesamt hat sich die Lage entspannt“, so Polizeisprecher Schätzle. „Es gibt keine Probleme mehr“, sagt auch seine Kollegin Beate Klehr-Merkl von der Pressestelle der Stadt.

Die Wende brachte – neben den Personenfeststellungsverfahren – offenbar auch die genau abgestimmte Zusammenarbeit zwischen den Behörden. Sie hatten Ende Januar nach mehreren Treffen mit den beteiligten Ministerien – vom Sozial- über das Justiz-, bis zum Innenministerium – vereinbart, konsequent und restriktiv vorzugehen. Die Stadt Mannheim hatte regelmäßig Aufenthaltsverbote gegen Flüchtlinge ausgesprochen, die dem Verantwortungsbereich anderer Städte zugeordnet waren. Die Polizei hatte sie anschließend dorthin gefahren – wenn nötig, nach einer verbotenen Rückkehr, auch mehrmals.