Die von Erwin Müller verklagte Schweizer Privatbank Sarasin hat bisher alle deutschen Gerichtsinstanzen zu ihrer Verteidigung angerufen. Foto:  

Immer klarer wird, wie der Ulmer Drogerieunternehmer von der Schweizer Bank Sarasin hereingelegt wurde. Das Betrugsverfahren vor Gericht ist wegweisend für andere Betroffene.

Ulm/Köln - Fast wäre der nächste juristische Etappensieg des Ulmer Drogerieunternehmers Erwin Müller gegen die Schweizer Bank J. Safra Sarasinim Sommerloch verschwunden. Kurz vor Beginn der baden-württembergischen Sommerferien, nämlich am 26. Juli, wies der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Beschluss den letzten Versuch des Basler Geldhauses zurück, ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom April vergangenen Jahres per Nichtzulassungsbeschwerde zu Fall zu bringen und eine Schadenersatzklage auf deutschen Boden abzuwenden. Die Rechtssache habe „keine grundsätzliche Bedeutung“, urteilte der BGH knapp, von einer „näheren Begründung“ werde „abgesehen“ (Aktenzeichen XI ZR 223/15).

Erwin Müller kann auf Rückzahlung von 50 Millionen Euro klagen

Damit kann Erwin Müller endgültig vor dem Ulmer Landgericht gegen die Sarasin-Bank auf Rückzahlung von 50 Millionen Euro klagen. Die Summe hatte der Unternehmer in ein Vertriebsprodukt des Geldhauses gesteckt, den so genannten Sheridan Fund. Urheber war die Fondsgesellschaft Sheridan Solutions. Müller wurden zwölf Prozent Rendite in Aussicht gestellt. Die Millioneneinlagen von Müller und anderen Reichen und Prominenten sind verschwunden. Die versprochenen Renditen wurden mutmaßlich mit einem Betrug am deutschen Steuerzahler erwirtschaftet, der seit langem die Kölner Justiz und seit Jahresbeginn einen Untersuchungsausschuss des deutschen Bundestages beschäftigt. Der Verdacht: mit so genannten Cum-Ex-Geschäften haben Betrüger mehrerer deutscher und internationaler Banken jahrelang den Fiskus geprellt. Jeweils um Dividendenstichtage herum wurden Aktien verkauft und gleich wieder gekauft. Mit Hilfe ausländischer Geldinstitute sind dann beim Bundeszentralamt für Steuern vom Ausland aus Anträge auf Rückerstattung von Kapitalerstragsteuern gestellt worden, die jedoch nie entrichtet wurden.

2012 ließ der Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble das Steuerloch stopfen, das Betrugsmodell brach zusammen. Diesen September ist bekannt geworden, dass die Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen gegen mehr als 20 ausländische Banken ermitteln, die verdächtigt werden, mehrere Jahre lang mit illegalen Cum-Ex-Geschäften den deutschen Staat um Milliarden Euro betrogen zu haben. Dabei sind auch große Namen wie JP Morgan, Barclays oder BNP Paribas. Der nordrhein-westfälische Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) sagte kürzlich zu dem Verfahren: „Hier arbeiten mafiöse Strukturen, die international vernetzt sind.“

Steuer-CD gab Impuls für groß angelegte Finanzfahndung

Eine Steuer-CD, angekauft 2015, hat Nordrhein-Westfalen den Impuls für die groß angelegte Finanzfahndung gegeben, aber nicht nur: Die im Jahr 2013 eingereichte Klage Erwin Müllers gegen die Sarasin-Bank und das dabei gesammelte Material gehört zu den bisherigen Beweisgrundlagen aller bundesdeutscher Verfahren. Eine wichtige Rolle spielt Material, das Müllers Anwalt Eckart Seith von einem Whistleblower aus der Schweiz zugespielt bekam und das nicht nur die Betrugsabsichten der Sarasin-Bank sichtbar macht, sondern den Blick auf ein ganzes bandenartiges Netzwerk. Auf dieser Grundlage hat unter anderem 2014 die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich einem Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Köln stattgegeben und bei Verdächtigen im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften 42 Hausdurchsuchungen in der Schweiz vollzogen.

Einer der Banker, die Müller wegen Steuerhinterziehung bei der federführenden Kölner Justiz anzeigte, ist der in Basel wohnhafte Eric Gérard Sarasin. Sarasin war es, der den Drogerieunternehmer aus Ulm am 1. Dezember 2010 angeworben hatte, Geld in den Sheridan Fund zu investieren. Dazu war der damalige Vizechef der Bank persönlich an die Donau gereist. 25 Millionen Euro nahm Müller für das vermeintlich gute Anlagegeschäft, dessen Rückzahlungstermin auf 2011 datiert war, aus seinen Rücklagen, weitere 25 Millionen gab ihm die Sarasin-Bank als Kredit. Als das Amtsgericht Köln per Beschluss vom 22. Mai 2014 die Durchsuchung des Arbeitsplatzes Eric Sarasins in Zürich anordnete (Aktenzeichen 503 Gs 1623/14) hielt es zugleich fest, der „Zeuge Müller“ habe beim Beratungsgespräch im Dezember 2010 „weder schriftliche Unterlagen, noch einen Prospekt oder ein Informationsblatt nach § 31 Wertpapierhandelsgesetz“ erhalten. Allen bekannten in Deutschland geworbenen Kapitalanlegern sei „der Umstand verschwiegen worden, dass die Rückzahlung der Einlage und die Rendite ausschließlich davon abhing, dass die deutschen Steuerbehörden die Täuschung über die Rechtmäßigkeit der Steuererstattungsansprüche nicht bemerken würde“.

Erwin Müller wurde von Eric Sarasin in die Falle gelockt

Dass Erwin Müller in die Falle gelockt wurde, hat am 22. Dezember 2015 auch die Staatsanwaltschaft Köln festgestellt, als sie die Ermittlungen gegen Eric Sarasin mit Zustimmung des Amtsgerichts einstellte, allerdings gegen eine Zahlung von 200 000 Euro. Sarasin, der in Vernehmungen unter anderem die Köderung des Finanzunternehmers Carsten Maschmeyer einräumte, habe im Verfahren „Reue und Einsicht“ gezeigt, schrieb die Staatsanwaltschaft (Aktenzeichen 113 Js 2191/15). Dass der Sarasin-Manager, der schon im Oktober 2014 von seinem Bankposten zurückgetreten war, letztlich einer Vorstrafe in Deutschland entging, hat nach Information aus Justizkreisen aber keineswegs nur mit Reue zu tun. Vielmehr soll sich der Schweizer als ergiebiger Kronzeuge in Bezug auf die Hamburger Privatbank M.M. Warburg erwiesen haben. Im Februar 2016 kam es zur Durchsuchung der Bankenzentrale durch Finanzermittler. Die Bank steht im Verdacht, bis zu 150 Millionen Euro in dubiose Cum-Ex-Geschäfte gesteckt zu haben.

Die Aussichten Erwin Müllers, im anstehenden Prozess vor seiner eigenen Haustür seine verlorenen Millionen zurückzubekommen, sind damit in diesem Jahr weiter gestiegen. Ende dieses Jahres oder Anfang 2017 dürfte das Verfahren in Ulm beginnen. Nebenbei hat der Drogerieunternehmer erreicht, dass sich deutsche Verbraucher bei Streitfällen mit Schweizer Banken grundsätzlich an deutsche Gerichte wenden können. Das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 26. April 2015 (Aktenzeichen 5U 120/14) hat nach der BGH-Entscheidung vom Juli endgültig Musterwirkung.

Staatsanwaltschaft Zürich III geht gegen den Stuttgarter Rechtsanwalt vor

Wie stark der Gerichtsort die Erfolgsaussichten einer Klage schmälern oder verbessern kann, zeigt sich beispielhaft am Umgang der Schweizer Justiz mit Müllers Anwalt Eckart Seith. Während die Staatsanwaltschaft Zürich I aufgrund dessen Recherchen Rechtshilfe für die Kölner Justiz gewährte, geht die Staatsanwaltschaft Zürich III massiv gegen den Stuttgarter vor. Mit Schreiben vom 15. Februar 2016 wurde Seith aufgefordert, zur Vernehmung nach Zürich zu reisen. Gegen ihn wird formell ermittelt. Die Vorwürfe lauten auf Wirtschaftsspionage, Anstiftung zur Verletzung des Bankgeheimnisses und des Geschäftsgeheimnisses sowie auf Anstiftung zur „Ungetreuen Geschäftsbesorgung“.

Der Anwalt muss sich seit geraumer Zeit selber in der Schweiz rechtlich vertreten lassen. Einen Teilerfolg hat immerhin auch Seith kürzlich erzielt. Auf seinen Befangenheitsantrag hin ist der ermittelnde Züricher Staatsanwalt gegen einen Kollegen ausgetauscht worden.