Am Ende bot die Strafkammer eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße an. Foto: dpa

Zwei Firmen-Chefs richten einen Millionenschaden durch Sozialversicherungsbetrug an. Behilflich war ihnen dabei eine Vereinbarung Deutschlands mit Bosnien-Herzegowina.

Marbach - Agierten die Verantwortlichen einer Firma für Elektroinstallationen in Marbach in einer Grauzone, oder hintergingen sie bewusst die deutsche Sozialversicherung? Diese Frage lag kürzlich auf dem Tisch der 20. Großen Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Stuttgart und führte zu komplexen juristischen und sozialversicherungstechnischen Ausführungen. Laut Anklage führten die beiden Angeklagten, Vater und Sohn, jahrelang keine Sozialversicherungsbeiträge für 94 Arbeitnehmer ab und verursachten einen Schaden von mehr als 1,5 Millionen Euro.

Hauptsitz in Marbach, nicht Bosnien-Herzegowina

Der Vater und sein Sohn nutzten nach Überzeugung der Anklagebehörde eine Vereinbarung vom Februar 1995 zwischen Deutschland und Bosnien-Herzegowina für ihre Geschäfte aus. Danach sollte es Arbeitnehmern aus dem ehemaligen Bürgerkriegslandüber Werkverträge leichter möglich sein, vorübergehend in Deutschland zu arbeiten. „Tatsächlich aber war der Hauptsitz Ihrer Firma in Marbach und nicht in Bosnien-Herzegowina und von hier aus erbrachten Sie auch nahezu alle Bauleistungen in Deutschland“, hielt der Oberstaatsanwalt den Angeklagten entgegen. Daher seien die Arbeitnehmer in Deutschland sozialversicherungspflichtig gewesen. Darüber hinaus hätten die Angeklagten die Ausländerbehörde mit falschen Angaben getäuscht und auf diese Weise längerfristige Aufenthaltsgenehmigungen für einige der Mitarbeiter erhalten.

Mehr als 122 Fälle listete die Anklageschrift auf, allesamt begangen in den Jahren 2010 bis 2014. Der Vater war im Bürgerkrieg nach Deutschland geflüchtet und fand in Stuttgart schnell Arbeit. Mit großem Bedauern ließ ihn sein Chef nach Ende des Krieges ziehen. Doch die Geschäfte in der Heimat liefen nicht mehr so gut, also aktivierte der heute 58-Jährige sein Netzwerk in Deutschland und gründete die Firma, mit seinem Sohn als Gesellschafter.

Die Angeklagten sind weiter im Geschäft

Die damalige Firma wurde liquidiert, die beiden Angeklagten gründeten daraufhin eine GmbH nach deutschem Recht und bieten nun weiterhin erfolgreich Elektroinstallationen auf Baustellen an.

Angesichts von 200 000 Euro auf den Konten der Angeklagten sowie des komplexen Sachverhaltes und einer fehlenden klaren Einschätzung der Rentenversicherungsbehörde bot die Strafkammer eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße an. Die Angeklagten akzeptierten das Angebot. Sie müssen nun die 200 000 Euro an die Staatskasse und an gemeinnützige Organisationen überweisen.