Künftig soll der Arbeitsmarkt sozialer werden. Foto: dpa

Die Bundesregierung beschließt ein Milliardenprogramm für einen neuen sozialen Arbeitsmarkt. Profitieren sollen Menschen, die länger als sechs Jahre ohne Job sind.

Berlin - Unter dem Beifall der Gewerkschaften hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem sozialen Arbeitsmarkt beschlossen. Es soll den Betroffenen gesellschaftlich sinnvolle Arbeitsmöglichkeiten eröffnen und „den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ebnen“, wie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagt.

Wie ist die Ausgangslage?

Die Lage am Arbeitsmarkt ist so gut wie nie, doch viele Menschen profitieren davon nicht. Zwar ist der Anteil der Langzeitarbeitslosen – also derjenigen, die länger als ein Jahr ohne Job sind – stark gesunken: Zuletzt waren es im Schnitt gut 840 000, es ist der niedrigste Stand seit weit mehr als einem Jahrzehnt. Allerdings ist mehr als die Hälfte länger als sechs Jahre arbeitslos. Gerade Ältere haben trotz Jobbooms kaum Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt.

Was beinhaltet das Gesetz?

Ziel ist ein öffentlich geförderter Arbeitsmarkt mit individueller Unterstützung. Für „sehr arbeitsmarktferne Menschen“, die für mindestens sieben Jahre in den letzten acht Jahren das Arbeitslosengeld II erhalten haben und nicht oder kurz selbstständig oder abhängig beschäftigt waren, wird das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt. Im Gegensatz zu früheren Maßnahmen setzt das Programm auf längerfristige Beschäftigungsverhältnisse.

Welche Förderwege sind neu?

Eingeführt wird ein Zuschuss zum Arbeitsentgelt, der in den ersten beiden Jahren 100 Prozent zum Mindestlohn beträgt. In jedem weiteren Jahr wird der Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt bei maximal fünfjähriger Förderdauer. Unterstützt wird auch „gute Arbeit“, wonach Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtig bei Arbeitgebern in der Wirtschaft, sozialen Einrichtungen oder Kommunen arbeiten. Um die Beschäftigung zu stabilisieren, werden Teilnehmer und Arbeitgeber über die gesamte Förderdauer „gecoacht“. Zur Eingliederung von Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, gibt es für zwei Jahre einen Lohnkostenzuschuss zum Arbeitsentgelt. Im ersten Jahr beträgt er 75 Prozent und im zweiten Jahr 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Entgelts.

Was meinen die Sozialpartner?

Verdi lobt, das Gesetz ziele in die richtige Richtung. Mit den Jobs auf dem sozialen Arbeitsmarkt entstünden zusätzliche Rentenanwartschaften und Möglichkeiten, vorhandene Fähigkeiten zu reaktivieren oder weiterzuentwickeln. Den Arbeitgebern werde die Chance gegeben, zukünftige Beschäftigte zu erproben. Damit das Gesetz erfolgreich sein könne, müssten aber wichtige Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehörten neben der Sozialversicherungspflicht die Berechnung der Lohnkostenzuschüsse auf Grundlage der Tariflöhne, um keine Anreize für den Niedriglohnsektor zu setzen. Die Teilnahme müsse freiwillig sein. Verdi erwartet, „dass in der parlamentarischen Beratung entsprechende Verbesserungen auf den Weg gebracht werden“, wie Vorstandsmitglied Dagmar König sagte. Insbesondere bei Einsätzen jenseits öffentlicher Auftraggeber sei es wichtig, dass Mitnahmeeffekte vermieden würden. „Die Förderung darf nicht zur Verdrängung regulärer Beschäftigung führen“, mahnte auch IG-Bau-Chef Robert Feiger. „Deshalb muss sichergestellt sein, dass die Sozialpartner vor Ort über die Tätigkeitsbereiche öffentlich geförderter Arbeit entscheiden.“

Die schärfste Kritik der Wirtschaft äußert Südwestmetall-Chef Stefan Wolf, der „Verschiebebahnhöfe für Langzeitarbeitslose in künstlich geschaffene Jobs jenseits des ersten Arbeitsmarktes“ ablehnt. Und Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer zeigt sich besorgt, „wenn Langzeitarbeitslose über Jahre nur bei der öffentlichen Hand beschäftigt sein sollen“. Dies sei „keine Brücke in den ersten Arbeitsmarkt“.

Was kostet das Gesetz?

Vier Milliarden Euro bringt der Bund dafür auf. Durchschnittlich 24 000 Euro werden vom Ministerium für einen Job auf dem sozialen Arbeitsmarkt veranschlagt.