Das Schöffengericht hat sich mit den Verteidigern und der Staatsanwaltschaft verständigt. Foto: Pascal Thiel

Eine Absprache und zwei Geständnisse ersparen dem Gericht mehrere Verhandlungstage. Die Angeklagten kommen dafür mit einem blauen Auge davon. Sie hatten rund 30 000 Euro ergaunert.

Waiblingen - „Never take the easy Way“, steht auf dem T-Shirt, das der 54-jährige Angeklagte zur Verhandlung vor dem Waiblinger Schöffengericht trägt. Der Spruch passt zum Leben des Mannes, der seit vielen Jahren drogenabhängig ist: Den leichten Weg hat er bisher tatsächlich nicht gewählt. Seit Mai sitzt er in Untersuchungshaft, und im Gefängnis wird er sicher noch ein paar Monate bleiben, ehe für ihn eine Drogentherapie beginnt. „Wenn Sie diese erfolgreich abschließen, wird die Reststrafe auf Bewährung erlassen“, sagt der Vorsitzende Richter Steffen Kärcher. Das Gericht hat den Mann jetzt zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Zusammen mit seiner Frau hatte er in rund 160 Fällen mit gestohlenen EC- und Kreditkarten rund 30 000 Euro erschwindelt.

Karten auf Kurierfahrten gestohlen

Sowohl der 54-Jährige als auch seine 43-jährige Frau legten nach einer Absprache mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht Geständnisse ab. Die Frau, deren Tatbeitrag weit geringer war, wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. An die Karten waren die beiden während ihrer Arbeit als Kurierfahrer gekommen. Die ersten haben sie nach der Recherchen der Polizei vor dem 1. September 2017 gestohlen. Da sie die Unterschriften der tatsächlichen Eigentümer der Geldkarten nachahmten, wurden sie neben gewerbsmäßigen Betrugs auch wegen Urkundenfälschung verurteilt.

Da die meisten Kassen heutzutage von Kameras überwacht werden, flog der Schwindel bald auf. Im Dezember 2017 wurde die Wohnung der beiden im Remstal durchsucht. Dennoch besorgten sie sich weitere Karten. „Ob sie diese wirklich gestohlen haben oder bei einem Hehler kauften, kann nicht nachgewiesen werden“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer.

Der Vorwurf der Hehlerei entfiel deshalb. Im April 2018 flogen die beiden erneut auf, doch unverdrossen besorgten sie sich weitere Karten. Danach war Schluss: Am 1. Mai wurde gegen den 54-Jährigen von einem Richter ein Haftbefehl erlassen seitdem sitzt er in Untersuchungshaft.

Absprache verkürzt den Prozess

„Es war für alle die sinnvollste Lösung, den Prozess mit einer Absprache zu beenden“, sagte der Vorsitzende Richter. Ohne die Geständnisse hätte es sonst nach seiner Einschätzung acht bis zehn Verhandlungstage gebraucht, um alle Fälle aufzuklären.