Am Amtsgericht Ludwigsburg wurde ein Mann aus Ghana wegen der Einschleusung von Landsleuten verurteilt. Foto: dpa

Falsche Identität als Schlüssel für Arbeitsuchende: Ein 43-Jähriger aus Ludwigsburg soll Männer aus Ghana eingeschleust haben. Er erhielt eine Bewährungsstrafe.

Ludwigsburg - Nach eigener Aussage wollte ein 43-jähriger Ghanaer, der seit 1999 in Deutschland lebt, Hilfe leisten und verhindern, dass Landsleute von ihm in die Drogenszene abrutschen: Darum habe er mehreren Personen seinen Pass und seine Aufenthaltsgenehmigung geborgt. Die Männer kamen auf diese Weise an Jobs als Verpacker, Küchenhilfe oder Hotelangestellte. Nun musste sich der seit 2015 in Ludwigsburg lebende Mann vor dem Amtsgericht verantworten – nicht zuletzt, weil er Geld dafür bekommen hat, dass er seine Identität zur Verfügung gestellt hat.

Unstimmigkeiten bei Routinekontrolle

Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf Missbrauch von Ausweispapieren und Einschleusen von Ausländern. Besonders schwer wog der Vorwurf, dass der Mann seine illegale Dienstleistung „gewerblich betrieben“ habe. Sein Verteidiger versuchte das zu entkräften: Auch wenn sein Mandant nicht völlig uneigennützig gehandelt habe, so nur, weil er selbst in finanziellen Nöten gesteckt und mit dem Geld seine fünf und zehn Jahre alten Kinder unterstützt habe: „Das entkriminalisiert dieses Handeln nicht, aber es zeigt, dass seine Motivation war, zu helfen.“

Aufgeflogen war der Passbetrug im Rahmen einer Routinekontrolle des Hauptzollamts Stuttgart. Beamte hatten 2015 in einem Hotel die Papiere der dort beschäftigten Mitarbeiter überprüft und bei einem von ihnen Unstimmigkeiten festgestellt. Er war nicht der, für den er sich ausgegeben hatte. Dabei waren die Ermittler zum ersten Mal auf den Namen des Angeklagten gestoßen. Bei weiteren Nachforschungen gelangten sie an dessen Kontodaten und damit wiederum an die Namen von vier weiteren Männern, die schon zwischen 2010 und 2014 vorübergehend in die Identität des 43-Jährigen geschlüpft waren. Deren Gehälter waren an den Angeklagten überwiesen worden, der einen Teil des Geldes für sich behielt.

„Aus allen Wolken gefallen“

Eine Beamtin des Zollamts nahm in ihrer Zeugenaussage die jeweiligen Arbeitgeber in Schutz: „Dass die Pässe nicht mit den Personen übereinstimmten, konnte einem nur auffallen, wenn man schon Zweifel hatte“, sagte sei. Man habe schon sehr genau hinsehen müssen. Den Firmen sei kein Vorwurf zu machen, sie hätten nicht nur in gutem Glauben gehandelt, „die sind zum Teil aus allen Wolken gefallen“.

Im Vorfeld des Verfahrens am Ludwigsburger Gericht am Mittwoch hatte es Absprachen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft gegeben. An deren Ende stand die Auskunft der Ankläger, dass der Angeklagte mit einem milderen Urteil rechnen könne, wenn er die Taten gestehe – was dieser dann auch getan hat. Das Gericht hätte andernfalls größere Probleme gehabt, die betreffenden Männer als Zeugen vorzuladen: Zum Teil sind diese bereits in gesonderten Verfahren verurteilt worden, zum Teil sind sie wieder nach Ghana zurückgekehrt oder leben mittlerweile in den USA. Der 43-Jährige wurde vom Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt.