Der Landtagsabgeordnete Miguel Klauß soll sich volksverhetzend geäußert haben. Staatsanwaltschaft und Gericht spielen sich den Ball der Zuständigkeit gegenseitig zu.
Miguel Klauß ist Abgeordneter der AfD im baden-württembergischen Landtag und vor allem in der Generation Tiktok mit einem gewissen Bekanntheitsgrad ausgestattet. Mit seinen Beiträgen erzielt Klauß sowohl Reichweite als auch Aufmerksamkeit. Unter anderem ist so auch die Staatsanwaltschaft Tübingen auf den Abgeordneten aus dem Kreis Calw aufmerksam geworden.
Bereits 2025 hatte der Landtag auf deren Antrag hin die Immunität von Klauß aufgehoben, damit die Staatsanwälte ermitteln konnten. Die halten seine Beiträge zum Teil für volksverhetzend. Im Juni vergangenen Jahres beantragten die Ankläger dann einen Strafbefehl beim zuständigen Amtsgericht in Nagold. Das gaben sie allerdings erst diesen Montag offiziell bekannt.
In der Pressemitteilung haben die Tübinger Staatsanwälte noch einmal kund getan, was genau der Grund ihres Vorgehens ist. Insgesamt werden dem Abgeordneten drei Beiträge in unterschiedlichen Sozialen Medien zur Last gelegt, die er in den Jahren 2023 und 2024 dort gepostet hatte. Dann macht die Staatsanwaltschaft noch zwei Hinweise. Zum einen, dass die Unschuldsvermutung so lange gelte, bis der Strafbefehl oder ein Urteil rechtskräftig seien. Zum anderen, dass das Amtsgericht Nagold nun die alleinige Zuständigkeit in der Angelegenheit habe, und Auskünfte zum Stand des Verfahrens nur von dort zu erhalten seien.
Der Beginn eines kleinen Pingpong-Spieles. Den leisen Verdacht, dass das Amtsgericht da etwas auf die lange Bank schieben könne, will dieses offenbar gar nicht erst aufkommen lassen – und antwortet, ebenfalls per Pressemitteilung. Ja, der Strafbefehl gegen Miguel Klauß sei im vergangenen Frühsommer eingegangen, und auch schon geprüft worden, heißt es aus dem Schwarzwald. Mit Blick auf einen der drei Anklagepunkte gebe es allerdings „rechtliche Bedenken“. Die Akte, bei der es sich um eine Papierakte handele, sei daher erst einmal wieder nach Tübingen zurückgeschickt worden. Seitdem habe man von der Staatsanwaltschaft dort nichts mehr gehört.
Kleiner Nachsatz: Sollte es zu einer Verhandlung kommen, dann sei damit nicht vor April zu rechnen, so das Gericht. Arbeitsüberlastung. Miguel Klauß wird dann immer noch im Landtag seinen Platz haben. Die AfD hat ihn auf Position sechs der Landesliste aufgestellt, damit ist der Wiedereinzug praktisch gesichert.