Das Land strebt am Ludwigsburger Schanzacker jetzt eine Erstaufnahmeeinrichtung (EA) statt einer Landeserstaufnahme (LEA) an. Was bedeutet das?
Das Land hat sich mit dem Standort Stuttgart-Weilimdorf für eine Landeserstaufnahme (LEA) vorerst festgelegt. Stellt sich die Frage: Was wird aus dem ebenfalls geplanten Standort Schanzacker bei Tamm und Asperg auf Ludwigsburger Gemarkung? Die Antwort gab das Ministerium für Justiz und Migration am Freitag: Das Land will auf dem Schanzacker einen Erstaufnahmestandort (EA) errichten.
Der Widerstand gegen eine LEA in Tamm und Asperg ist groß. Eine Bürgerinitiative macht seit etwa drei Jahren Druck. Bürgermeister und Gemeinderäte der beiden Orte wehren sich im Verbund mit Ludwigsburger Kommunalpolitikern vehement gegen die geplante Bebauung des landeseigenen Grundstücks, um Geflüchtete unterzubringen.
Ein wichtiges Argument des Landes lautete bisher: Jeder der vier Regierungsbezirke braucht eine LEA, um Geflüchtete gleichmäßig unterzubringen: in Freiburg, Karlsruhe, Sigmaringen und Ellwangen. Im Regierungsbezirk Stuttgart schließt die LEA in Ellwangen allerdings zum Jahresende. Stuttgart-Weilimdorf soll die Nachfolge antreten.
Das Land prüft weiter ergebnisoffen den Schanzacker
Aus dem Schneider ist damit aber der Standort Schanzacker nicht. Das Justizministerium listet ihn auf ihrer Webseite unter etwa 25 Erstaufnahmeeinrichtungen in allen Regierungsbezirken auf. Ein Sprecher betont: „Eine beabsichtigte Inbetriebnahme einer LEA in Stuttgart-Weilimdorf macht nicht alle weiteren Prüfungen überflüssig.“ Das Landesgrundstück auf dem Schanzacker in Ludwigsburg werde weiterhin ergebnisoffen als Erstaufnahmestandort geprüft.
Die neue Einstufung als EA überraschte am Freitag Thomas Walker, Sprecher der Initiative Gemeinsam gegen eine LEA in Tamm und Asperg (GGLTA). Den veränderten Status des Projekts stufe er als wenig beruhigend ein: „Für uns ist es weiter 5 vor 12 – wir müssen weiter damit rechnen, dass das Land die Fläche bebauen will.“ Walker will mit der Initiative am Samstag, 8. November, um 11.55 Uhr ein Plakat mit einer Bahnhofsuhr in sechs Meter Höhe aufstellen.
Tatsächlich drückt der Text des Justizministeriums auf dessen Homepage eine gewisse Entschlossenheit aus. Das Ministerium nennt das Umweltgutachten vom Frühjahr 2025. Das Untersuchungsgebiet sei bebaubar, wenn die naturschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten und geeignete Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz der Tierwelt umgesetzt würden.
Ganz anderer Meinung ist der Asperger Bürgermeister Christian Eiberger: „Ob eine LEA oder eine EA – wir lehnen eine Bebauung ab.“ Eiberger findet es seltsam, dass der Schanzacker mit 1000 bis 2000 Plätzen zusammen mit Erstaufnahmestandorten aufgelistet ist, in denen deutlich weniger Menschen untergebracht werden sollen. So wohnen in Kornwestheim 250 und in Giengen 130 Personen – die meisten Standorte weisen dreistellige Zahlen auf, auch wenn sie zum Teil jetzt erweitert werden sollen.
Bürgermeister: Unterkunft wird am Ortsrand „hingeklatscht“
Denkbar ungeeignet sei der Schanzacker allein schon deshalb, „weil dort nichts vorhanden ist“, erklärt Christian Eiberger. Eine Unterbringung würde „am Ortsrand im Schienenbogen hingeklatscht“ und wäre abgelegen, was den Zielen einer Integration der Bewohner gänzlich widerspreche. „Die meisten dieser Unterkünfte mit 200 bis 250 Personen sind eher zentral in Ortschaften angesiedelt.“
Sein Nein zum Standort in der Nähe seiner Stadt bekräftigte am Freitag auch der Tammer Bürgermeister Martin Bernhard: „Nach wie vor bin ich der festen Überzeugung, dass der Schanzacker die denkbar schlechteste Lösung für die Umsetzung einer LEA darstellt. Unsere begründete ablehnende Haltung ist bekannt und an der halten wir fest.“
Was ist eine Erstaufnahme?
EA
Eine Erstaufnahme (EA) dient dem Land zur Unterbringung von Geflüchteten, wenn im Aufnahmezentrum Heidelberg und den vier Landeserstaufnahmen (LEA) keine Kapazitäten mehr vorhanden sind. In einer EA finden keine Überprüfungen und Feststellungen der Identität oder medizinischen Checks mehr statt.
Unterbringung
Die Erstaufnahme des Landes ist zu unterscheiden von der Erstunterbringung der Landkreise. In den EA des Landes bleiben die Geflüchteten im Regelfall wenige Monate. Anschließend werden sie auf die Unterkünfte der Landkreise verteilt, danach in die Anschlussunterbringung der Kommunen.