Mieter sollen bei der Schlüsselübergabe wissen, ob sie faire Preise zahlen. Foto: Eva Herschmann

Die Städte erarbeiten einen Mietspiegel. Die bisherige Version war zweitklassig. Sobald das Zahlenwerk gilt, verliert Herrenberg den Maßstab für Mieter und Vermieter.

Sindelfingen/Böblingen - Inwieweit ein Mietspiegel die tatsächlich bezahlten Mieten spiegelt, ist und bleibt umstritten. Ungeachtet dessen gilt er bei juristischem Streit zwischen Mietern und Vermietern auch Gerichten als Maßstab. Den wollen die Städte Sindelfingen und Böblingen ihren Bürgern künftig an die Hand geben. Der Sindelfinger Gemeinderat hat in der vergangenen Woche entschieden, ein Institut mit den Vorbereitungen zu beauftragen.

Formal hatten beide Städte bereits einen Mietspiegel, der überdies auch für Herrenberg galt und kleineren Kommunen im Kreis als Orientierung diente. Dieses Zahlenwerk war allerdings zweitklassig. Vertreter der Städte und ihrer Wohnbaugesellschaften, außerdem des Mieter- und Vermietervereins hatten es untereinander ausgehandelt.

Der bisherige Mietspiegel hatte mit den Tatsachen eher am Rande zu tun

Dass die darin vermerkten Preise mit den Tatsachen eher am Rande zu tun haben, belegt schon das Datum des letzten Mietspiegels. Er stammt aus dem Jahr 2016. Angesichts der aktuellen Preissprünge von um die fünf Prozent jährlich taugt das Zahlenwerk allenfalls noch zur groben Abschätzung. Die darin vermerkten Mieten beginnen bei 4,15 Euro pro Quadratmeter. Gemäß einer Erhebung des Landratsamts ist etwa das Doppelte realistisch. Bei Neuvermietungen gelten aktuell auch die Zahlen vom Landratsamt noch als Schnäppchen.

Der künftige Mietspiegel für Sindelfingen und Böblingen muss alle zwei Jahre aktualisiert und alle vier Jahre erneuert werden. So steht es im Gesetz. Denn im Vergleich zum einfachen gelten für den sogenannten qualifizierten Mietspiegel strenge Regeln. Als Grundlage müssen in Sindelfingen 6000, in Böblingen 5000 Haushalte zu Mieten und Wohnverhältnissen befragt werden. Die Ergebnisse wird eine 21-köpfige Arbeitsgruppe diskutieren und in Tabellen gießen. „Das ist eine andere Qualitätsstufe“, sagt die städtische Pressesprecherin Nadine Izquierdo. „Wir haben uns wegen der Rechtssicherheit dafür entschieden“.

Die Gerichtsfestigkeit kann auch für Kommunen von Bedeutung sein

Die Gerichtsfestigkeit kann nicht nur für private Mieter von Bedeutung sein, sondern auch für Kommunen, wie ein Beispiel aus Göppingen aus dem vergangenen Jahr belegt. Dort hatten von Gier getriebene Vermieter zu Wucherpreisen Flüchtlinge in unzumutbaren Bleiben einquartiert. Mangels eines Mietspiegels gab es dagegen keine rechtliche Handhabe. Den Auftrag zur Nachbesserung hat die Gemeinde umgehend erteilt.

Ob die Stadt Herrenberg Gleiches beschließt, ist noch unklar. Dass die Städte Sindelfingen und Böblingen ihr eigenes Zahlenwerk verfassen, „ist nachvollziehbar und war keine Überraschung“, sagt die Pressesprecherin Anne Reichel. „Die Entscheidung, wie wir mit dem Thema weiter verfahren, steht noch aus.“ Sinnvoll sei ein Mietspiegel in jedem Fall.

Umstritten bleibt er aber auch, wenn er gemäß der gesetzlichen Vorgaben gefertigt wird. Schon über das Zahlenwerk aus dem Jahr 2016 „haben wir regelrecht gerungen“. Das berichtete Georg Rothfelder, damals noch Geschäftsführer der Sindelfinger Wohnstätten, bei der Präsentation. Tatsächlich bleibt das Regelwerk trotz aller Vorschriften Ergebnis eines Kompromisses zwischen Parteien mit gegensätzlichen Interessen. Für Mieter, die aktuell auf Wohnungssuche sind, hat es allenfalls statistischen Wert. Im Mietspiegel sind auch Wohnungen erfasst, die seit längerer Zeit fest vermietet sind. Viele private Vermieter erhöhen die Preise im Schnitt nur alle vier Jahre, manche verzichten sogar noch deutlich länger auf einen Aufschlag. Wenn die alten Mieter ausziehen, passen sie die Miete hingegen an den aktuellen Markt an.