Wer einen Mietvertrag unterzeichnet, auf den kommen auch Pflichten zu Foto: dpa

Nebenkostenabrechnung, Mieterhöhung oder Nachmieter – Experten klären über Irrtümer im Mietrecht auf.

Wer muss den Schnee vor dem Haus wegschippen?

Generell gilt: Die Grundstückseigentümer sind für das Räumen verantwortlich. „Im Mietvertrag kann aber auch festgelegt werden, dass die Streu- und Räumpflicht auf den Mieter übertragen wird“, sagt Versicherungsexperte Bernd Kaiser. Zwischen 7 und 20 Uhr sollten die Bürgersteige geräumt sein. Gibt es vor dem Grundstück keinen Gehweg, muss trotzdem ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand der Straße freigeschoben werden. Schneit es über längere Zeit, muss mehrfach geräumt werden, sagt Kaiser. Berufstätige sollten sich um einen Ersatz kümmern.

Kommt es zu einem Unfall, wird die Rechtslage individuell geprüft. Bei einer Verletzung der Räum- und Streupflicht haftet der Verkehrssicherungspflichtige. Bei einem Mehrfamilienhaus oder einem vermieteten Einfamilienhaus greift die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.