Katarina Barley lobt die neue Mietpreisbremse. Foto: dpa

Zwischen dem schwäbischen Häuslebauer und der börsennotierten Wohnungsgesellschaft bestehen beachtliche Unterschiede. Das muss die Politik bei ihrer Mietpreisbremse mehr beachten, kommentiert Politik-Redakteur Christian Gottschalk.

Stuttgart - Natürlich ist es zunächst einmal positiv, dass die Politik zunehmend die Wichtigkeit von bezahlbarem Wohnraum erkennt. Natürlich ist es positiv, dass Maßnahmen ergriffen werden, diesen Wohnraum zu schaffen. Die Renovierung der Mietpreisbremse ist eine davon, und sie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings nur ein klitzekleiner, der das verbale Triumphgeheul in keiner Weise rechtfertigt, welcher mit dem Gesetz einhergeht.

 

Ein Quantensprung, wie von Justizministerin Katarina Barley verkündet, ist die Regel auf keinen Fall. Ähnliche Vorschusslorbeeren gab es schon für die bisher bestehende Mietpreisbremse, deren Wirkung weitestgehend verpufft ist. Auch die nun eingeführte Mitteilungspflicht über die Höhe der Vormiete und das Verbot, Mieter durch Renovierungen auf die Straße zu setzen, lassen so viele Schlupflöcher, dass die Gefahr besteht, eher ein Beschäftigungsprogramm für Anwälte, denn eine Schutzmaßnahme für Mieter aufgelegt zu haben.

Es gibt auch faire Vermieter

Um Mieter wirksam zu schützen lohnt ein Blick auf die Vermieter – und die sind in ihrer Struktur so unterschiedlich, dass sie nur schwer durch allgemeingültige Regeln zu fassen sind. Da gibt es den bodenständigen, schwäbischen Häuslebauer, der in seinem Eigenheim gleich noch eine Mietwohnung integriert hat. Natürlich gibt es auch unter dieser Spezies gewissenlose Halsabschneider, die Mehrzahl ist das nicht. Vielen dieser Vermieter ist ein gutes Verhältnis zur Nachbarschaft sehr viel mehr Wert als die Gewinnmaximierung, manch einer vermietet zu Preisen, über die sich niemand ernstlich beschweren kann.

Gewinnmaximierung als Ziel

Und es gibt Unternehmen, die in der Wohnungswirtschaft tätig sind, die Hunderte, Tausende, Zehntausende von Wohnungen ihr Eigen nennen, die an der Börse notiert sind und deren Eigentümer immer wieder wechseln: Finanzinvestor folgt auf Finanzinvestor. Unter einem guten Verhältnis zum Mieter verstehen diese Firmen naturgemäß etwas anderes als der schwäbische Kleinvermieter. Es sind leider auch diese Unternehmen, die sich später die guten Juristen leisten können, wenn es darum geht die mit der Mietpreisbremse beschlossenen Regeln zu ihren Gunsten zu deuten. Diese Vermieter und ihre Umtriebigkeiten verdienen eine sehr viel umfangreichere Aufmerksamkeit der Politik als bisher.

Über allem anderen aber steht: bezahlbaren Wohnraum kann es nur geben, wenn es überhaupt Wohnraum gibt. Vor allem dort, wo er gebraucht wird. Im Westerwald oder in Mecklenburg gibt es schon heute keine Probleme, günstige Zimmer zu mieten.