Vermüllte Küche: So sah es nach dem Auszug eines mutmaßlichen Mietbetrügers aus einer Wohnung in Horb aus. (Archiv-Foto) Foto: Lück

Mietnomaden sind der Albtraum eines jeden Vermieters. Was kann in einem solchen Fall getan werden? Ein Jurist gibt Tipps.

Horb - Sie täuschen Vermieter, zahlen keine Miete und hinterlassen Wohnungen und Häuser voller Unrat. Auf den Kosten bleibt meist der Vermieter selbst sitzen. Als Mietnomaden werden Mieter bezeichnet, die ein Haus oder eine Wohnung mit der betrügerischen Absicht beziehen, für die Miete und entstehende Kosten nicht aufzukommen.

 

Was tun, wenn Mietnomaden eingezogen sind?

Schnelles Handeln von Seiten der Vermieter ist bei Fällen von Mietnomaden wichtig, um den Schaden möglichst in Grenzen zu halten. Ist ein Mieter mit zwei Monatsmieten oder einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug, kann der Vermieter die fristlose Kündigung aussprechen. Wird auf diese nicht reagiert, sollte ein Anwalt aufgesucht werden, der eine Räumungsklage einleitet.

"Sind Mietnomaden eingezogen, so ist das eine leidige Geschichte für den Vermieter", so Rechtsanwalt Kai-Uwe Gräschus von der Horber Kanzlei "Avolegis Rechtsanwälte". Denn dieser muss nicht nur entstehende Anwalts- und Gerichtskosten vorstrecken, sondern auch alle Räumungs- und Sanierungskosten, ohne Garantie, dass er dieses Geld vom Beklagten je zurückbekommt. Denn in den meisten Fällen sind Mietnomaden finanziell nicht in der Lage, die angefallenen Mietschulden, geschweige denn die Anwalts- und Räumungskosten, zurückzuzahlen.

Selten strafrechtliche Verfolgung von Mietnomaden

"Mietnomaden sind raffiniert, selten kann ihnen Betrug nachgewiesen werden. In den meisten Fällen werden die Mietzahlungen erst nach einigen Monaten eingestellt. Um einen Betrug nachweisen zu können, müsste tatsächlich von Beginn des Mietverhältnisses nicht gezahlt werden", sagt Gräschus.

Denn erst dann sei offensichtlich, dass nie die Absicht bestand, die Miete bezahlen zu wollen. In den meisten Fällen komme deshalb zusätzlich zum Zivilverfahren keine Strafanzeige zu Stande.

Wie schützt man sich vor Mietnomaden?

Wenn sich Mietnomaden eingenistet haben, ist ein Schaden für den Vermieter mit großer Wahrscheinlichkeit abzusehen. Dementsprechend wichtig ist es, vor Mietvertragsabschluss Bewerber unter die Lupe zu nehmen. "Fragen nach der wirtschaftlichen Lage der Mietbewerber sind zulässig", stellt Gräschus klar. "Da der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat, zu wissen, ob ein Mieter finanziell in der Lage ist, die Miete bezahlen zu können."

Welche Formulare schützen vor Mietnomaden?

So kann vom Mieter eine Mieterselbstauskunft verlangt werden, die über die private, familiäre und wirtschaftliche Situation des Mietinteressenten informiert. Die Angaben in der Mieterselbstauskunft sind jedoch mit Vorsicht zu genießen und sollten vom Vermieten überprüft werden.

Deshalb empfiehlt Rechtsanwalt Gräschus Vermietern zusätzlich eine Vorlage der letzten drei Gehaltsabrechnungen und eine sogenannte Schufa-Auskunft. "Wenn diese ganzen Unterlagen vom Mieter vorliegen, ist es eher fernliegend, dass es sich um einen Mietnomaden handelt", so Gräschus. Wer sicher gehen will, kann zudem eine Vermieterrechtschutzversicherung abschließen, diese übernimmt im Schadensfall Anwalts-, Gerichts- und Räumungskosten.